Die Ausweitung der Mütterrente wird zu Jahresbeginn 2019 noch nicht voll umgesetzt. "Die Auszahlung der Mütterrente II wird erfolgen wie bei der Einführung der Mütterrente I im Jahre 2014", sagte ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Danach werde jeder Berechtigte, der ab 1. Januar 2019 neu in Rente gehe, bereits von der ersten Rentenzahlung an die Leistungsverbesserung erhalten, so der Sprecher. "Bei den Müttern und Vätern, deren Rente vorher begonnen hat, kann die Reform erst im Laufe der ersten Jahreshälfte 2019 umgesetzt werden. Vorgesehen sind in diesen Fällen auch wieder Nachzahlungen wie bei Einführung der Mütterrente I im Jahre 2014", sagte der Sprecher. Die Rentenversicherung stelle damit sicher, dass jeder die Leistung erhalte, die ihm nach der Neuregelung zustehe, so der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund. +++
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