
München. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat die Ermittlungen gegen den mutmaßlichen Lieferanten der Tatwaffe des Münchner Amokläufers ausgeweitet. Dem 31-jährigen Philipp K. wird nun auch „fahrlässige Tötung in neun Fällen“ vorgeworfen, berichtet der „Spiegel“ in seiner am Samstag erscheinenden Ausgabe. Am Donnerstag erließ das Amtsgericht Marburg einen entsprechend erweiterten Haftbefehl. Bislang hatte die Generalstaatsanwaltschaft lediglich wegen Verstoßes gegen Waffengesetze ermittelt. Im sogenannten „Darknet“, einem anonymen Bereich des Internets, soll der mutmaßliche Waffenhändler den späteren Amokschützen David S. kennengelernt und ihm jene Pistole angeboten haben, mit der S. vor seinem Suizid am 22. Juli in München neun Menschen tötete. Der neue Vorwurf gegen Philipp K. beruht auf Hinweisen, die Ermittler bei der Auswertung seiner elektronischen Kommunikation und beschlagnahmter Datenträger entdeckt haben. Demnach hätte K. zumindest ahnen müssen, was sein Kunde mit der Pistole vorhatte. Der Verteidiger von Philipp K. war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. +++
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