München überschreitet Grenzwert für mögliche Lockdown-Maßnahmen

NRW verbietet Karneval

Der bayerischen Landeshauptstadt München droht ein lokaler Lockdown. Die sogenannte 7-Tage-Inzidenz beträgt 50,70, teilte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Freitag mit. Der Wert entspricht der Anzahl der für die letzten sieben Tage neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. Um lokale Ausbruchsereignisse rechtzeitig eindämmen zu können, war für die 7-Tage-Inzidenz ein Schwellenwert von 50, sowie als „Frühwarnsystem“ ein Signalwert von 35 festgelegt worden. Auch Regionen im Ausland werden in der Regel ab einem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche als „Risikogebiet“ eingestuft. In Bayern ist die Stadt Würzburg mit einer 7-Tage-Inzidenz von 70,38 noch stärker betroffen, ebenso wie Kaufbeuren (61,51) und Garmisch-Partenkirchen (58,78). Kulmbach liegt leicht über der kritischen Schwelle (50,11 ). Auch andere bayerische Städte wie Augsburg (24,40), Regensburg (32,11) oder Nürnberg (24,69) haben weit mehr neue Corona-Infektionen als der Freistaat insgesamt, der eine 7-Tage-Inzidenz von durchschnittlich 20,71 ausweist. Bundesweit liegt der Wert bei etwa 13.

NRW verbietet Karneval

Die NRW-Landesregierung und Vertreter des Karnevals haben sich am Freitag auf Regelungen verständigt, die die Feieraktivitäten in der kommenden Session stark reduzieren. „Karneval, so wie wir ihn in NRW kennen, wird es in der Corona-Pandemie nicht geben“, teilte die Landesregierung mit. Insbesondere sollen Karnevalsbälle, Karnevalsumzüge, Partyformate und gesellige Karnevalsveranstaltungen ohne Beachtung des Abstandsgebotes „nicht in Betracht kommen“. Kleinere karnevalistische Kulturveranstaltungen, die den Vorgaben der Coronaschutzverordnung sowie den gebilligten Hygienekonzepten entsprechen, können stattfinden. „Karnevalsumzüge, die in ihrer üblichen Ausgestaltung unter das geltende Verbot von Straßenfesten feiern, werden nicht möglich sein“, hieß es hingegen. Die Landesregierung will, dass die kommunalen Ordnungsbehörden zudem am 11. November „ein Alkohol- sowie gegebenenfalls ein Verweilverbot an neuralgischen Stellen im öffentlichen Raum aus sprechen“. +++