Mordfall Susanna: Ali B. im Nordirak festgenommen

Gewerkschaft sieht keine Polizei-Fehler im Fall Susanna

Ali B.

Quedlinburg. Im Mordfall Susanna ist der Tatverdächtige Ali B. im Nordirak festgesetzt worden. Das sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Freitagmittag in Quedlinburg. Ali B. sei gegen 2 Uhr früh durch kurdische Sicherheitsbehörden im Nordirak auf Bitte der Bundespolizei festgenommen worden. Seehofer dankte den Kurden für die Kooperation. „Dieser Erfolg ist ein Ergebnis er guten Zusammenarbeit“, so Seehofer. Ali B. hatte sich nach der Tat unbehelligt in den Irak abgesetzt, obwohl er offensichtlich bereits im Visier der Fahnder war.

FDP-Chef Lindner will politische Konsequenzen

FDP-Chef Christian Lindner hat weitreichende Konsequenzen aus dem Mordfall Susanna gefordert. „Die Frage ist, warum sich ein ausreisepflichtiger Mann mit Gefährderpotenzial überhaupt frei bewegen konnte“, sagte Lindner den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Deutschland brauche „eine Neuordnung bei der Einwanderungs- und Migrationspolitik“. Dazu gehöre auch „eine konsequentere Haltung, wenn es um die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern geht“. Es müsse auch aufgeklärt werden, wie sich die Familie des tatverdächtigen Irakers Ali B. in den Irak absetzen konnte, forderte Lindner. „Wir müssen wissen, wer sich als Asylbewerber in unserem Land aufhält und wer es gegebenenfalls auch verlässt.“ Es gebe in Deutschland „die berechtigte Erwartung, dass der Staat wieder handlungsfähig wird“, sagte der FDP-Fraktionschef. „Die Ungeduld wächst.“

Gewerkschaft sieht keine Polizei-Fehler im Fall Susanna

Der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, sieht angesichts des Mordfalles Susanna und der anschließenden Flucht des Tatverdächtigen kein Verschulden der Bundespolizei. „Was grenzpolizeilich möglich war, wurde getan“, sagte er der „Frankfurter Rundschau“. „Es wurde korrekt gehandelt.“ Mit Blick auf den flüchtigen Iraker Ali B. fügte Radek hinzu: „Die Bundespolizei kontrolliert nicht die Boarding-Card, sondern die Reisedokumente. Außerdem gab es zu dem Zeitpunkt keine Fahndung und darum auch keinen Grund, eine Ausreiseverweigerung auszusprechen. Dies gilt umso mehr, als für das Zielland eine Einreisegenehmigung vorlag.“ Überhaupt sei Susanna zum Zeitpunkt der Ausreise als vermisst gemeldet und von einer Straftat noch gar nicht die Rede gewesen. Auch insofern gebe es keinen Anlass zur Kritik. +++