Möller warnt: „Kein Griff in die Tasche der Sonderstatusstädte!“

Fulda. Fuldas Oberbürgermeister und Vizepräsident des Hessischen Städtetages Gerhard Möller warnt das Land in der Reform des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) die bei den Landkreisen jetzt sichtbaren Mindereinnahmen durch einen „Griff in die Tasche der Sonderstatusstädte“ auszugleichen. Möller bezieht sich dabei auf den Bericht über die Gespräche von Finanzminister Thomas Schäfer mit den Bürgermeistern und der Kreisspitze am Samstag der vergangenen Woche.

Bedarf für Soziallasten zu Recht beim Kreis

Die vom Land ermittelten Aufwandszahlungen für Fulda wie auch für andere Sonderstatusstädte geben nach Möllers Ansicht einen „zusätzlichen Beleg für die immer wieder geltend gemachte Unterfinanzierung der wahrgenommenen Kreisaufgaben durch die Stadt.“ Jetzt werde erneut deutlich, dass die Landkreise mit Sonderstatus jahrzehntelang durch das bisherige System erhebliche Vorteile erhalten. Dies habe die Stadt auch immer mit getragen. Wenn jetzt allerdings vom Landkreis die Behauptung aufgestellt werde, durch die Sozialleistungen würde die Sonderstatusstadt eine besondere Last für den Kreis darstellen, so müsse dies deutlich zurückgewiesen werden. Im jetzigen Vorschlag des Finanzministeriums seien die Soziallasten zu Recht als Bedarf bei den Landkreisen zugeordnet worden. Gleichwohl hätten die Landkreise mit Sonderstatusstädten den gleichen Anteil an Schlüsselzuweisungen erhalten wie Kreise ohne Sonderstatusstädte. Daraus resultiere in der Bedarfsermittlung ein Betrag pro Kopf und Einwohner bei Sonderstatusstädten von 397 Euro während sich für alle übrigen Kreisbewohner ein Betrag von 578 Euro ergeben habe. Daraus werde der Vorteil für die Landkreise klar erkennbar. Wenn jetzt eine vertiefende Einzelbetrachtung durch den Kreis angemahnt werde, könne dies jederzeit erfolgen. Dann müsse man aber auch erklären, warum die Stadt nicht von der um den Schulträgeraufwand abgesenkte Kreisumlage profitiere und eine anteilig höhere zu bezahlen habe, obwohl sie die Schulträgeraufgabe selbst wahrnehme.

Keine Sonderrechnung

Der zugrunde liegende Umlagesatz betrage für Fulda 45,4 Prozent während der allgemeine Satz für die übrigen Kreisgemeinden 34,13 Prozent betrage. Nach den jetzigen Plänen des Finanzministeriums stelle es schon eine Vergünstigung für die Kreise dar, wenn die bestehende Hebesatzdifferenz nur zu zwei Dritteln geschlossen werden solle. Wenn der Kreis nunmehr eine Sonderrechnung für die Stadtbewohner anstrebe, dann müsse man auch die Kreisleistungen für die übrigen Einwohner auf den Prüfstand stellen, die der Stadt nicht zugute kämen. Die Solidarität der Region könne nicht auf Kosten der Stadt erreicht werden; Minderbeträge der Kommunen mit Sonderstatus müssten innerhalb der Gruppe der Landkreise aufgefangen werden, so Möller abschließend. +++ fuldainfo