Fulda. „Die ersten Ergebnisse der Überprüfungen beim Mindestlohn zeigen, wie unsinnig die Regelung von SPD-Ministerin Nahles ist“, erklärte der Landesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung Hessen (MIT), Frank Hartmann, in Fulda. So habe der Zoll im ersten Halbjahr 2015 bundesweit insgesamt etwa 25.000 Überprüfungen vorgenommen. Lediglich in 146 Fällen seien Ermittlungen wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen den gesetzlichen Mindestlohn eingeleitet worden. In Hessen waren dies lediglich 18 Verfahren.
Die gesetzliche Überprüfungsregelung sei nach diesem Ergebnis unsinnig. Welcher Aufwand hier betrieben werde, sei nicht nachvollziehbar. Alleine 1600 neue Stellen beim Zoll seien hierfür geschaffen worden. Hier suche die Verwaltung nach Arbeit und schaffe sich ihre Aufgaben selber, stellte Hartmann fest. Aufwand und Kosten stünden in keinem Verhältnis zum Ergebnis.
Die Arbeitgeber in Deutschland verhielten sich gesetzestreu. Und dies, obwohl die Regelungen rechtlich unsicher und noch viele Einzelfragen nicht geklärt seien. Die wenigen schwarzen Schafe fielen nicht ins Gewicht. Wegen der wenigen begründeten Fälle dürften nicht alle Arbeitgeber kriminalisiert werden.
Die MIT Hessen fordere weiterhin die Abschaffung der Überprüfungen durch bewaffnete Zolleinheiten. Eine Überprüfung könne wie im Rahmen der Überprüfung der Beitragszahlungen für die Sozialversicherung durch eine Betriebsprüfung der Rentenversicherung vorgenommen werden. +++ fuldainfo
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Hartmann verwechselt hier Ursache und Wirkung. Ohne die Kontrollen zu Beginn des Mindestlohnes wären die Verstöße dagegen ausgeufert. Nur die Furcht vor Kontrollen haben zur Vorsicht angehalten. Sollten diese Kontrollen also wegfallen, bricht wieder die allgemeine Schlamperei ein. Auch wenn es wiederholt gesagt werden muss: Die Betriebsprüfungen der Rentenversicherung können die Einhaltung der Vorgaben zum Mindestlohn nicht kontrollieren! Hier werden lediglich die Aufzeichnungen des Arbeitgebers aus den letzten vier Jahren angesehen und die dort dokumentierte Stundenzahl mit dem Mindestlohn multipliziert. Solche Unterlagen sind jederzeit passend aufzubereiten. Der Zoll hingegen prüft an den Arbeitsplätzen vor Ort den Beginn und das Ende der Arbeitszeit. Vor der Bewaffnung sollten sich die Arbeitgeber nicht fürchten. Vollzugsbeamte tragen nun mal Waffen. Wir könnten ja auch die Polizei entwaffnen, wenn wir eine solche Angst vor Waffen haben. Es gibt Branchen, in denen das Tragen von Uniform und Waffen erforderlich ist, um z. B. auf Großbaustellen überhaupt ernst genommen zu werden. - Vielleicht weiß Herr Hartmann dies alles. Trotzdem ruht er wohl so lange nicht, wie die Kontrollen - die in allen anderen Ländern genau so durchgeführt werden - abgeschafft werden und die schwarzen Schafe alle aus ihren Deckungen wieder herauskommen können.