Mit dem Handy am Steuer erwischt – Diese Bußgelder drohen

400.000 Handy-Verstöße auf deutschen Straßen

Handys sind heutzutage nicht mehr wegzudenken. So kann es schon einmal vorkommen, dass der ein oder andere Autofahrer von der Polizei mit dem Mobiltelefon am Steuer erwischt wird. Allein im Jahr 2011 registrierte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) 400.000 Handy-Verstöße auf deutschen Straßen. Da es sich hierbei aber um eine Ablenkung handelt, die gefährliche Situationen hervorrufen kann, können bei solchen Vergehen hohe Sanktionen folgen. Welche das sind, klärt der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. auf seinem kostenlosen Ratgeberportal.

Viele Autofahrer werden beim Fahren vom spontanen Beantworten einer SMS oder durch Nachrichten auf den sozialen Netzwerken abgelenkt. Ein solches Verhalten kann jedoch verschiedene Gefahrensituationen hervorrufen und ist daher verboten. Benutzen Autofahrer das Handy während der Motor läuft und werden dabei erwischt, müssen sie ein Bußgeld von 60 Euro zahlen. Wer dennoch dringend während der Fahrt telefonieren muss, sollte eine Freisprechanlage nutzen. Diese hat den Vorteil, dass beide Hände am Steuer gehalten werden können und der Fahrer im Ernstfall schneller reagieren kann.

Festgelegt sind die Vorschriften zur Nutzung des Handys am Steuer in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wird ein Fahrer mit dem Mobiltelefon am Steuer geblitzt, erhält dieser nicht nur einen Bußgeldbescheid für die Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern auch für die Handy-Nutzung. Neben den oben genannten 60 Euro Bußgeld, kann dies auch einen Punkt in Flensburg zur Folge haben. Gleiches gilt im übrigen auch, wenn der Fahrer andere technische Geräte, wie z.B. Tablets, während der Fahrt bedient.

Ein Fahrverbot müssen Autofahrer, die eine solche Ordnungswidrigkeit begehen, nicht befürchten. Gleiches gilt auch für Radfahrer, die bei der Nutzung von technischen Geräten während der Fahrt erwischt werden. Sie erhalten zwar kein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg, müssen jedoch stattdessen ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro zahlen.

Zudem gilt das Handyverbot im Auto nur für den Fahrer. Der Beifahrer kann hingegen nicht belangt werden. Dennoch sollte klar sein, dass dieser bei der Nutzung des Handys oder anderer technischer Geräte, nicht für eine Ablenkung des Autofahrer sorgt, indem er diesem z.B. Bilder oder Videos zeigt. Möchte er diesen jedoch mit Google Maps über das Handy navigieren, ist dies völlig in Ordnung. Der Fahrer selbst darf ebenfalls die Hände vom Steuer nehmen, um ein Navigationssystem zu bedienen, solange es sich dabei nicht um ein Handy handelt.

Das Verkehrsrecht hält fest, dass das Handyverbot nur solange gilt, wie der Motor des Autos läuft. Wird dieser abgestellt, muss der Fahrer keine Sanktionen mehr befürchten. Beim Warten an der roten Ampel darf das Handy aber trotzdem nicht benutzt werden. Kommt es außerdem während der Nutzung des Mobiltelefons zu einem Unfall, kann das Gericht dem Betroffenen eine „grobe Fahrlässigkeit“ unterstellen. In einem solchen Fall greift die Versicherung nicht mehr für den Unfallschaden, so dass dieser aus der eigenen Tasche bezahlt werden muss.

Handelt es sich bei dem Betroffenen um einen Kraftfahrzeugführer, erhält dieser neben einem Punkt in Flensburg sogar ein höheres Bußgeld. 100 Euro muss er dann für sein Vergehen bezahlen. Wird durch die Nutzung des Handys eine Gefährdung hervorgerufen, erhöht sich die Strafe auf zwei Punkte in Flensburg sowie auf ein Bußgeld von 150 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot. 200 Euro Bußgeld müssen außerdem gezahlt werden, wenn durch das Fehlverhalten eine Sachbeschädigung erfolgt. Weitere Informationen zum Thema „Handy am Steuer“ erhalten Sie unter www.bussgeldkataloge.eu. +++ Isabel Frankenberg