Ministerin Hofmann zur Fortschreibung der Regelbedarfe

Keine Erhöhung für 2025 geplant

Hessens Sozialministerin Heike Hofmann hat bei der heutigen Bundesratssitzung die geplante Fortschreibung der Regelbedarfe der Sozialhilfe für 2024, die auch die Höhe des Bürgergelds beeinflusst, vehement verteidigt. Sie wandte sich gegen pauschale und undifferenzierte Kritik und forderte eine sachliche Debatte über die Anpassung der Sozialleistungen.

„Angesichts der Sozialneidkampagne, die die Diskussion um das Bürgergeld in den letzten Monaten geprägt hat, möchte ich für alle weiteren Gespräche um mehr Sachlichkeit bitten“, erklärte Hofmann. Sie betonte die Bedeutung der erstmaligen nennenswerten Erhöhung der Regelsätze seit vielen Jahren: „Es bedarf Mut, auch in emotional geführten Debatten zu Kompromissen zu stehen und neue Regeln wirken zu lassen.“

Reform bringt neue Berechnungsgrundlagen

Die Bürgergeldreform, die Ende 2022 beschlossen wurde, brachte auch eine grundlegende Änderung bei der Berechnung der Regelsätze mit sich. Erstmals wird bei der jährlichen Fortschreibung der Regelbedarfe neben der Preis- und Lohnentwicklung auch die zuletzt stark angestiegene Inflation stärker berücksichtigt. Die deutliche Erhöhung für 2024 war eine Reaktion auf die erheblich gestiegenen Lebenshaltungskosten und Energiepreise.

Keine Erhöhung für 2025 geplant

Die Sozialministerin stellte klar, dass die Regelbedarfsstufen für 2025 nicht erneut angehoben werden. Die Beträge aus dem Jahr 2024 gelten auch im kommenden Jahr, da die Regelbedarfsstufen bis zur nächsten regulären Neuermittlung unverändert bleiben. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Ausgaben für Leistungen nach dem Zweiten, Zwölften und Vierzehnten Sozialgesetzbuch sowie für Analogleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Entschiedene Ablehnung pauschaler Kritik

Heike Hofmann wandte sich mit Nachdruck gegen Forderungen, die Bürgergeldreform zurückzunehmen oder den Berechnungsmechanismus zu verändern. „In der Debatte um die Regelsätze wurde wiederholt der Eindruck erweckt, die Beträge würden nach Belieben und aktueller Haushaltslage ‚gewürfelt‘“, kritisierte sie. Solche Aussagen würden die komplexe Berechnung der Sozialleistungen missachten und die ernsthafte Auseinandersetzung mit den realen Herausforderungen des Sozialstaats untergraben. „Es ist auch eine Frage des Respekts gegenüber den Menschen, deren Existenzminimum wir sichern und die wir in Arbeit bringen wollen, diese Debatte sachlich zu führen“, fügte sie hinzu.

Die Sozialministerin betonte, dass die Fortschreibung der Regelsätze auf Grundlage objektiver technischer Berechnungen erfolge und dass die Diskussion über die Höhe der Sozialleistungen nicht von populistischen Parolen bestimmt werden dürfe. Insbesondere angesichts der sozialen Spannungen sei es wichtig, fundierte Entscheidungen zu treffen und bestehende Reformen konsequent umzusetzen. Mit ihren Ausführungen machte Hofmann deutlich, dass sie sich weiterhin für eine faktenbasierte und respektvolle Diskussion um das Bürgergeld und die sozialen Sicherungssysteme einsetzen wird. Die Fortschreibung der Regelsätze stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Bürgern in Zeiten hoher Inflation und gestiegener Lebenshaltungskosten angemessene Unterstützung zu bieten. +++

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