Mini-Marathon und 28. Fulda-Halbmarathon am 10./11. September

Sperrungen wegen Laufveranstaltungen

Aufgrund zweier Laufveranstaltungen kommt es am kommenden Wochenende zu Einschränkungen für den Verkehr in der Fuldaer Innenstadt. Konkret geht es um den Mini-Marathon (für Kinder und Jugendliche) am Samstag, 10. September, von 8.30 Uhr bis ca. 11.30 Uhr sowie die 28. Fulda-Halbmarathon am Sonntag, 11. September, von 8.30 Uhr bis ca. 12.30 Uhr. Bereits am Freitag, 9. September, werden aufgrund von Aufbauarbeiten der Bonifatiusplatz ab 6 Uhr und die Pauluspromenade in Höhe des Schlossgartens ab 16 Uhr voll gesperrt. Des Weiteren stehen die Parkplätze „Eduard-Schick-Platz“ und „Domdechanei“ an beiden Veranstaltungstagen nicht zur Verfügung.

Betroffen von den Sperrungen während den Läufen am Samstag sind vor allem die Straßen hinter dem Dom (Kronhofstraße/Am Alten Schlachthof bzw. alle abgehenden Straßen). Die An- und Abfahrt zu bzw. von diesem Bereich wird nur sehr eingeschränkt möglich sein. Da sich Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren auf der Laufstrecke befinden, muss diese frei von Verkehr gehalten werden. Es ist daher mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Die Verkehrsteilnehmer werden daher gebeten, unbedingt auf die Anweisungen der vor Ort eingesetzten Kräfte zu achten.

Am Sonntag sind neben den o.g. Straßen auch die Friedrichstraße, Robert-Kircher-Straße, die Straße Am Rosengarten und alle abgehenden Straßen betroffen. Hier werden sich aufgrund der längeren Laufstrecke und unterschiedlichen Laufdistanzen größere Lücken im Läuferfeld ergeben, so bei vorsichtiger Fahrweise eine eingeschränkte An- und Abfahrt möglich sein wird. Auch hier müssen die Verkehrsteilnehmer auf die Anweisungen der vor Ort eingesetzten Kräfte achten. Eine garantierte Ein- bzw. Ausfahrt aus dem gesperrten Innenstadtbereich befindet sich an der Kreuzung Königstraße/Robert-Kircher-Straße über die Löherstraße kommend bzw. abfahrend. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung werden gebeten, ihre Fahrzeuge nicht im gesperrten Bereich abzustellen, sondern in den öffentlichen Parkhäusern bzw. auf Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum außerhalb der Laufstrecken. +++ pm