Mindestlohn-Regelung als Belastungsprobe für Naturschutz

Gersfeld. Der Verein Natur- und Lebensraum Rhön kritisiert, dass der ab 01.01.2015 geltende Mindestlohn von 8,50 Euro auch Anwendung bei der Beschäftigung von Praktikanten findet, deren Praktikum länger als drei Monate dauert. Beim VNLR hat man in den vergangen Jahren regelmäßig Studenten die Möglichkeit eingeräumt, Praktika von bis zu sechs Monaten zu absolvieren. Viele Studenten nutzten diese Möglichkeit für ein Praxissemester, haben ihre eigenen Berufswünsche in der Praxis überprüfen können und tiefgreifende Praxiserfahrungen gesammelt. Diese Möglichkeit wird es künftig nicht mehr geben, so der Geschäftsführer des VNLR, Martin Kremer. “Nur dort, wo längerfristige Pflichtpraktika per Studienordnung vorgeschrieben sind, können wir noch Praktikumsstellen über drei Monate hinaus anbieten.“

Der Geschäftsführer macht deutlich, dass er grundsätzlich mit Blick auf die sogenannte „Generation Praktikum“ die gesetzliche Neuregelung für sinnvoll hält. Allerdings sind dann auch viele gesellschaftlich wünschenswerte Aufgaben nicht mehr leistbar. „Mit der schmalen Finanzdecke können wir Praktikanten unmöglich einen Mindeststundenlohn zahlen. Wir haben in den vergangen Jahren, wenn immer es irgend möglich war, Praktikanten zumindest eine Aufwandsentschädigung gezahlt.“ Dies will man beim Verein auch künftig so halten. Betroffen von der neuen Mindestlohn-Regelung ist auch die Verwaltungsstelle des Biosphärenreservates Rhön auf der Wasserkuppe, die in der Vergangenheit vielen Studentinnen und Studenten, die Möglichkeit bot, Praxiserfahrungen zu sammeln. Auch Torsten Raab betont: „Mehr als dreimonatige Praktika wird es wohl im Biosphärenreservat Rhön künftig nicht mehr geben. Wir bedauern dies sehr.“ Eine Korrektur der jetzigen Rechtslage würde sowohl dem Naturschutz wie auch Studenten, die im Rahmen eines Praxissemesters grundlegende Erfahrungen sammeln möchten, helfen. +++ fuldainfo