Straßburg. In der Debatte um den Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer hat die EU-Kommission ein Vertragsversletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. „Die Kommission unterstützt zwar voll und ganz die Einführung eines Mindestlohnes in Deutschland, vertritt aber die Ansicht, dass die Anwendung des Mindestlohngesetzes auf alle Verkehrsleistungen, die deutsches Gebiet berühren, eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs bewirkt“, hieß es in einer am Dienstag veröffentlichen Erklärung der Kommission. Demnach lasse sich „insbesondere die Anwendung der deutschen Vorschriften auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen“ nicht rechtfertigen. Dadurch würden unangemessene Verwaltungshürden geschaffen. Die deutschen Behörden haben nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission in einem Aufforderungsschreiben vorgebrachten Argumente zu antworten. +++ fuldainfo
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar