Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs begrüßt, mit dem die gewinnbringende Untervermietung von Wohnungen untersagt wird. Nach der Entscheidung dürfen Mieter ihre Wohnung nicht mit dem Ziel untervermieten, daraus einen finanziellen Gewinn zu erzielen. Damit habe der Bundesgerichtshof unmissverständlich klargestellt, dass Untervermietung und Möblierung nicht dazu missbraucht werden dürften, die Mietpreisbremse zu umgehen und reine Gewinnerzielung zu betreiben, sagte DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz der „Rheinischen Post“.
Das Urteil sende aus Sicht des Mieterbundes ein wichtiges Signal, das nun vom Gesetzgeber aufgegriffen werden müsse. Weber-Moritz forderte klare gesetzliche Regelungen für Möblierungszuschläge, verbindliche Obergrenzen sowie mehr Transparenz in Mietverträgen. Wohnen sei die Grundlage für ein sicheres Leben, betonte sie, und die Vermietung von Wohnraum dürfe kein Freibrief für maximale Renditen sein. +++
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