Die Redaktion folgt in ihrer Arbeit dem journalistischen Grundsatz „Sagen, was ist“, wie ihn Rudolf Augstein prägte. Dabei stehen sorgfältige Recherche, kritisches Hinterfragen und eine zeitnahe, aber zugleich rücksichtsvolle Berichterstattung im Mittelpunkt – insbesondere bei tragischen Ereignissen wie schweren Unfällen, Todesfällen oder Suiziden.
Besonderes Augenmerk gilt dem Schutz der Angehörigen von Todesopfern. Namen werden erst veröffentlicht, wenn die Polizei die Familien offiziell informiert hat. Auch bei der Auswahl von Bildmaterial ist Zurückhaltung geboten: Fotos von Opfern, insbesondere bei Gewaltverbrechen oder Unfällen, werden nur nach sorgfältiger Abwägung der Zumutbarkeit und Notwendigkeit veröffentlicht.
In der Kommentarfunktion achtet die Redaktion auf einen respektvollen Umgangston. Beiträge, die Spekulationen, Schuldzuweisungen oder unbelegte Behauptungen über Todesumstände enthalten, werden konsequent entfernt – selbst dann, wenn sie nicht explizit gegen die Nutzungsregeln verstoßen.
Unfälle im öffentlichen Raum sind in der Regel berichtenswert, während bei Vorkommnissen im privaten Bereich oder bei Suiziden Zurückhaltung geübt wird. Diese Praxis orientiert sich am Pressekodex und dient dem Ziel, einerseits dem öffentlichen Informationsinteresse gerecht zu werden und andererseits die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren.
Die Redaktion appelliert an Leserinnen und Leser, sich bei der Rezeption solcher Nachrichten stets bewusst zu machen, wie sie selbst in vergleichbaren Situationen behandelt werden möchten – insbesondere, wenn es die eigene Familie betreffen würde.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar