Merkel unterstützt Merz im Bundestagswahlkampf

Merkel plädiert für Reform der Schuldenbremse

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
Angela Merkel

Die langjährige Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende Angela Merkel wird ihren einstigen Widersacher, Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz, im bevorstehenden Bundestagswahlkampf unterstützen – wenn auch auf bescheidenem Niveau.

„Ich habe zugesagt, im Januar zum Neujahrsempfang der CDU in Nordrhein-Westfalen zu kommen“, sagte Merkel dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. NRW ist der Heimatlandesverband von Merz, der seit 2022 CDU-Vorsitzender ist. Merkel betonte: „Ich habe es bei meiner Geburtstagsfeier öffentlich ausgesprochen: Ich wünsche ihm Erfolg. Ich weiß um die Schwierigkeit der Aufgabe. Ich will ihn ermutigen für diesen jetzt sehr kurzen Wahlkampf.“ Sie werde aber „mit Sicherheit nicht an führender Stelle“ an dem Wahlkampf teilnehmen, ergänzte die Altkanzlerin.

Merkel plädiert für Reform der Schuldenbremse

15 Jahre nach der Entscheidung ihrer damaligen Regierung für eine im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse rät Altbundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zu einer Reform der Regelung. Sie plädiere dafür, damit Deutschland angesichts der notwendigen Erhöhungen bei den Verteidigungsausgaben den sozialen Frieden im Land wahren und dort investieren könne, wo es technologisch hinterherhinke, sagte Merkel dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Sie betonte: „Wichtig ist eine Reform, die Schulden nur für Investitionen zulässt und nicht für weitere soziale Ausgaben.“

In ihrem Buch „Freiheit“, das an diesem Dienstag veröffentlicht wird, beschreibt Merkel im Zusammenhang mit dem Klimawandel, es sei ihr nicht immer gelungen, Politik im Sinne des Vorsorgeprinzips zu machen. Dem RND sagte sie, man könne das aber auch für die Rentenpolitik betrachten mit der von den CDU-Frauen durchgesetzten Mütterrente und der von der SPD durchgesetzten Rente mit 63. „Der Haushalt gab beides her. Da müssen Sie sehr hart sein, um Nein zu sagen.“ Damit sei vollkommen klar gewesen, „dass wir einen Beschluss fassen, der nicht dem Vorsorgeprinzip oder dem Nachhaltigkeitsprinzip im Sinne der zukünftigen Generationen genügte.“ +++

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