Merkel nennt Bundesnotbremse „überfällig“

FDP lehnt "Bundesnotbremse" weiter ab

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
Angela Merkel (CDU).

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die geplante Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes verteidigt. „Die bundeseinheitlich geltende Notbremse ist überfällig“, sagte die CDU-Politikerin am Dienstag nach einer Kabinettssitzung. Auch wenn es schwerfalle, sei die Lage ernst. Die dritte Welle der Pandemie habe das Land fest im Griff. Das sehe man an den Infektionszahlen, der Entwicklung des R-Werts und der Belegung der Intensivbetten.

Merkel nannte die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes einen „wichtigen wie auch dringenden Beschluss darüber, wie es in der Corona-Pandemie weitergehen soll“. Kern der Änderung sei, dass man die Notbremse bundesweit umsetze. „Wo die Inzidenz über 100 liegt, sollen künftig bundeseinheitliche Regelungen gelten“, so Merkel. Die Notbremse greife dabei automatisch und sei nicht mehr Auslegungssache. „Dort, wo die Zahl der Infektionen stabil unterhalb der Inzidenz von 100 ist, sind es weiterhin die Länder, die in ihren Verordnungen über Einschränkungen genauso wie über Lockerungen entscheiden“, fügte die Kanzlerin hinzu. Das Kabinett hatte die „Bundesnotbremse“ am Vormittag auf den Weg gebracht. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes muss noch den Bundestag und den Bundesrat passieren. Die Zustimmung der Länderkammer ist allerdings nicht notwendig.

FDP lehnt „Bundesnotbremse“ weiter ab

Die FDP-Bundestagsfraktion steht der vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes weiter skeptisch gegenüber. „Die wesentlichen Schwächen bleiben: Das Gesetz soll an die nackte Inzidenzzahl als Tatbestand geknüpft sein“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Marco Buschmann der „Welt“. Die aber sei unzuverlässig und bilde die Lage vor Ort nicht ausreichend klar ab. So bleibe eine „Unterscheidung nach flächenhaftem oder clusterartigem Infektionsgeschehen“ unmöglich. Auch Maßnahmen wie nächtliche Ausgangssperren würden übers Ziel hinaus schießen. Weiter behalte sich die Bundesregierung zusätzliche Grundrechtseingriffe per Rechtsverordnung vor, kritisierte Buschmann. „Die neu eingefügte Einbindung des Parlaments bleibt vage. Denn der Entwurf enthält eine Zustimmungsfiktion des Parlaments, die an eine sehr kurze Frist gebunden ist. So wird vermutlich in der Praxis jedes Mal die Zustimmung des Parlaments fingiert sein, wenn eine solche Verordnung kurz nach einer regulären Sitzungswoche erlassen wird, ohne dass parlamentarische Beratungen zu der Rechtsverordnung stattgefunden haben“, so der Fraktionsgeschäftsführer. Die FDP-Fraktion lehne das Gesetz deshalb weiter ab. „Ich kann nicht erkennen, dass auf unsere Argumente – mit Ausnahme einiger Kleinigkeiten – eingegangen wurde“, sagte Buschmann. „Daher können wir kaum zu einer anderen Beurteilung gelangen.“

Positivrate steigt weiter

Der Anteil der positiven Corona-Tests in Deutschland steigt weiter an. Nach Angaben des Laborverbandes ALM waren in der zurückliegenden Kalenderwoche vom 5. bis zum 11. April 12,8 Prozent aller durchgeführten Tests positiv, in der Vorwoche waren es 11,3 Prozent. Insgesamt wurden innerhalb von sieben Tagen 1.002.082 PCR-Tests durchgeführt – etwas weniger als in der Woche zuvor. Davon fielen bei den 177 an der Datenanalyse teilnehmenden Laboren aus dem ambulanten und stationären Bereich genau 128.063 Tests positiv aus (Vorwoche: 118.945). Die maximale Kapazität der Labore beträgt aktuell rund 1,93 Millionen Tests, die Auslastung lag in der vergangenen Woche bei 52 Prozent. +++