Mehr Rechte für gewaltbetroffene Frauen in Deutschland

Die Konvention verlangt eine aktive Gleichstellungspolitik

Gewalt gegen Frau

Fulda. Der Runde Tisch gegen häusliche und sexualisierte Gewalt Fulda begrüßt das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention als bedeutsamen Meilenstein im Einsatz gegen Gewalt an Frauen und Mädchen.

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, stellt deutliche Anforderungen an die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, aber auch an die Prävention, Intervention und Unterstützung bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen.

„Die Konvention verlangt eine aktive Gleichstellungspolitik, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen. Umgekehrt fördern Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen auch deren gesellschaftliche Gleichstellung“, erläutert Katharina Roßbach, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragt sowie Sprecherin des Runden Tisches.

Die Konvention schreibt in Artikel 22 fest, dass es für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt spezialisierte Hilfen geben muss, die gut erreichbar und mit angemessenen Ressourcen ausgestattet sind. Dazu gehören die spezialisierten Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen. +++