Mehr Ermittlungsverfahren in Deutschland wegen Kinderpornographie

Verfahren beinahe verdoppelt

Kindesmissbrauch

Berlin. Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material ist in den vergangenen Jahren sprunghaft angestiegen. Das berichtet die „Welt“ unter Berufung auf eine Statistik der Zentralstelle für die Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), einer Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Demnach haben sich die Verfahren vom Jahr 2015 auf 2016 von 783 auf 1.353 beinahe verdoppelt. Für dieses Jahr wird eine erneute Verdoppelung erwartet. „Ein Großteil der Ermittlungsverfahren beruht inzwischen auf Hinweisen der US-Behörden. Nahezu täglich erreichen uns solche Meldungen“, sagte Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk, Sprecher der ZIT, dem Blatt.

Die US-Gesetzeslage verpflichte dortige Internetanbieter und Firmen die Inhalte ihrer Nutzer nach bekanntem kinderpornografischem Material zu filtern. „Deutsche Firmen sind aktuell nicht zu einer solchen Filterung verpflichtet.“ In den USA sind Internetprovider, E-Mail-Anbieter, Soziale Medien und Datenspeicher per Gesetz dazu verpflichtet, die Inhalte ihrer Nutzer mit der weltgrößten kinderpornografischen Datenbank abzugleichen und bei Übereinstimmungen die Behörden zu informieren. Die Datenbank wird vom US-Justizministerium, der Bundespolizei FBI und der Nicht-Regierungsorganisation National Center for Missing and Exploited Children (NCME) verwaltet und fortlaufend aktualisiert. Sie enthält die Hashwerte, also den digitalen Fingerabdruck, von bekannten kinderpornografischen Aufnahmen. „Die US-Regelung zeigt: Je präsenter der Staat in diesem Bereich ist, umso mehr Straftaten werden aufgedeckt“, sagte Staatsanwalt Ungefuk weiter.

Von den 1.353 Kinderporno-Ermittlungsverfahren der hessischen Zentralstelle im vergangenen Jahr gingen alleine 1.086 Verfahren auf die Hinweise durch die gesetzliche Meldepflicht in den USA zurück. „Im Grundsatz begrüßen wir es, wenn Provider, Datenspeicherdienste oder E-Mail-Anbieter mehr in die Verantwortung genommen werden. Etwa beim Aufspüren und Anzeigen von kinderpornografischem Material“, sagte die stellvertretende Geschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbund, Martina Huxoll-von Ahn der Zeitung. Es sei jedoch fraglich, ob durch eine elektronische Filterung wie in den USA tatsächlich Kindesmissbraucher und damit auch Hersteller von Kinderpornografie ausfindig gemacht werden. Das System funktioniere nur bei bereits bekanntem Material. +++