Mediationsverfahren Milseburg – Hofbieber und Landkreis nehmen Stellung

HGON mit Ergebnis zufrieden

Landrat Bernd Woide und der Hofbieberer Bürgermeister Markus Röder nehmen Stellung zum Abschluss des Mediationsverfahrens zur Milseburg: „Nun ist es möglich, weitere Schritte zur Erneuerung des traditionsreichen Hüttenstandortes zu gehen.“ Das Mediationsverfahren endete vergangene Woche in der vierten Sitzung mit der Rücknahme der Klage durch die HGON.

In dem Mediationsverfahren ging es um die Neuerrichtung der Milseburghütte und die dafür erforderlichen Genehmigungen. Dies ist zum einen die Befreiung von der Naturschutzgebietsverordnung, zum anderen die Baugenehmigung. Gegen beide hatte die HGON Rechtsmittel eingelegt: Klage gegen die Befreiung von der Naturschutzgebietsverordnung, Widerspruch gegen die Baugenehmigung. Das war Gegenstand des Verfahrens, in dem sich die Beteiligten inhaltlich aufeinander zubewegten und es damit schließlich zum Abschluss brachten. Wesentlicher Punkt ist: Die HGON hat sowohl die Klage als auch den Widerspruch zurückgenommen. Entsprechend sind die Genehmigungen nun wirksam. Stellungnahmen politischer Parteien, die den Schluss nahelegen, in der Gütevereinbarung sei von Seiten der Gemeinde und des Landkreises auf die Erschließungsbohrung verzichtet worden, entsprechen nicht den Tatsachen. Gegenstand des Verfahren war ausdrücklich nicht die Bohrung. Diese ist nicht Teil des Antrags gewesen – und damit war sie folgerichtig auch nicht Teil der Genehmigung und nicht der Güteverhandlung. Landrat Woide und Bürgermeister Röder gehen nach wie vor davon aus, dass eine zentrale Erschließungsbohrung die beste Lösung ist und den geringsten Eingriff in Natur und Landschaft darstellt. Dazu bedarf es weiterer Genehmigungen. Die Anträge dafür werden Gegenstand eines gesonderten Verwaltungsverfahrens sein.

HGON mit Ergebnis zufrieden

Es konnte eine Lösung erarbeitet werden, die nach Überzeugung aller Beteiligten einen tragfähigen Kompromiss der wechselseitigen Interessen und Belange darstellt. Hierbei hat die HGON immer klar gemacht, dass traditionelle Kulturveranstaltungen wie z.B. kirchliche Feste, Montagssänger etc. uneingeschränkt weiterhin stattfinden können und sollen. Hierauf hatten die HGON, die Gemeinde Hofbieber, das Fuldaer Landratsamt und die Vertreter der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Kassel in insgesamt 4 Mediationsgesprächen unter Leitung eines Güterichters aus dem Hause des Verwaltungsgerichts Kassel konstruktiv hingearbeitet. Die Einigung konnte erreicht werden, indem alle Beteiligten wechselseitig die Anliegen und Prioritäten der jeweils anderen Seite eingehend zur Kenntnis genommen und Verständnis für diese aufgebracht haben. Die geschlossene Mediationsvereinbarung regelt, dass weitere Maßnahmen zum Schutz der Natur und Vorsorge gegen Beeinträchtigungen der besonderen Schutzgüter im Naturschutzgebiet rund um die Milseburg ergriffen werden.

So war es für die HGON ein besonderes Anliegen, dass sowohl eine räumliche als auch zeitliche Besucherlenkung vereinbart wird. Hierfür wurden beispielsweise die Wanderwege festgelegt, Öffnungszeiten der Bewirtung geregelt oder der Begrenzung von Sitzplätzen erreicht. Ziel dieser und weiterer Maßnahmen ist der langfristige Schutz der Blockschutthalden und Felsformationen mit ihren zum Teil sehr seltenen Blütenpflanzen, Farnen, Moosen und Flechten. Dazu wird es entsprechende Besucherinformationen geben, welche über die Schutzgüter informieren, aber auch Nutzungsgrenzen wie z.B. Betretungsverbote beschreiben. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die zuständigen Behörden der Einhaltung bestehender rechtlicher Regelungen (Bspw. Mountainbike Verbot) konsequent nachgehen. Eine vereinbarte regelmäßige Erfassungen der seltenen Pflanzenarten soll zusätzlich noch Hinweise geben, wie sich die Natur entwickelt und welche zusätzlichen Maßnahmen durchgeführt werden können. Vor diesem Hintergrund konnte die HGON ihre Bedenken gegen die erteilten Genehmigungen zurückstellen und die anhängigen Verwaltungsstreitverfahren beenden.

Die Einigung bezieht sich auf den Abriss und den Neubau der Milseburghütte, wie im November naturschutzrechtlich und im Dezember 2020 baurechtlich genehmigt. Diese Verständigung beinhaltet keine Vorfestlegung darüber, ob etwa ein von der Gemeinde zusätzlich geplanter Anschluss der Hütte an das öffentliche Wasserver- und -entsorgungsnetz konsens- bzw. genehmigungsfähig ist. Der diesbezügliche Genehmigungsantrag ist beim RP Kassel anhängig und ein Abschluss des Verfahrens gegenwärtig noch nicht absehbar. Die HGON sieht diese weitergehende Planung sehr kritisch und geht davon aus, dass die Behörden sie nicht genehmigen werden. Insofern appelliert die HGON an die Gemeinde Hofbieber, es bei dem nach Rückzug der Klage nunmehr möglichen Abriss und Neubau der Hütte und deren dezentralen Versorgung im bisherigen Rahmen zu belassen und von zusätzlichen Eingriffen, z.B. Versorgungsbohrung in die höchst schutzbedürftige Natur an der Milseburg Abstand zu nehmen. +++ pm/nh