Nach der Verordnung des Landes Hessen erstreckt sich die Maskenpflicht auch auf die Wochenmärkte. Somit gelten die Regeln für das Tragen einer Schutzmaske bei Einkäufen auch ab sofort für die beiden Märkte (freitags vormittags und freitags nachmittags nach Terminplan) auf dem Rathausplatz. Die Maskenpflicht gilt auch für die Marktbeschicker, sofern sie keine anderen Schutzvorrichtungen (Spuckschutz, Plexiglasscheibe) haben. +++
Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.
Unbedingt notwendige Cookies
Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.
Hinterlasse jetzt einen Kommentar