Marketing-Netzwerk Fulda wächst

Man steht auf guten finanziellen Füßen

Andreas Kissling von der Künstler Sozialkasse

Fulda. Das Marketing-Netzwerk Region Fulda e.V. wächst weiter. Der Vorsitzende Tino Mickstein zog im Rahmen der Mitgliederversammlung eine positive Bilanz des abgelaufenen Vereinsjahres. So konnte die Mitgliederzahl des im Juli 2015 gegründeten Marketing-Netzwerks auf 83 gesteigert werden, davon sind 24 Unternehmen mit mehreren Personen vertreten, sodass insgesamt 126 Marktingexperten zum Fuldaer Marketing-Netzwerk zählten. Drei von fünf Mitgliedern arbeiten angestellt in Unternehmen, 40 Prozent sind in Agenturen angestellt oder selbständig.

Im Rahmen seines Jahresrückblicks ging Mickstein insbesondere auf das Highlight, den 1. Fuldaer Marketingtag, mit gut 100 Teilnehmern im Propsteihaus Petersberg, ein. Sowohl das Programm als auch die Referenten seien bei den Teilnehmern sehr gut angekommen, sodass der Vorstand beschlossen habe auch in diesem Jahr einen Marketingtag zu veranstalten. Der Termin sei der 2. November 2018. Geschäftsführer Christoph Burkard erläuterte die Finanzzahlen des Vereins und bescheinigte, dass er auf guten finanziellen Füßen stehe. Mickstein stellte zudem das aktuelle Jahresprogramm des Vereins vor, der sich an jedem letzten Mittwoch im Monat trifft. Neben Weiterbildungs- und Fachveranstaltungen stehen ein Besuch der Schlitzer Kornbrennerei, der Hochschule Fulda und des Unternehmens Hubtex auf dem Programm.

Andreas Kissling von der Künstler Sozialkasse in Wilhelmshaven stellte Struktur und Leistungen der Künstler Sozialkasse vor. Er betonte, dass das Durchschnittseinkommen der  gut 180.000 Mitglieder der Künstler Sozialkasse bei 16.495 Euro im Jahr vor Steuern läge. Die Künstler Sozialkasse finanziere sich zu 50 Prozent Einzahlungen der Künstler, zu 30 Prozent aus Abgaben der Unternehmen und zu 20 Prozent aus einem Bundeszuschuss. Dabei würden selbständige Künstler wie Arbeitnehmer behandelt und zahlten nur die Hälfte der Sozialabgaben. Unternehmen, die selbständige Künstler, Freiberufler oder Einzelunternehmer, beauftragten müssten eine Abgabe in Höhe von 4,2 Prozent des die künstlerische Leistungen betreffenden Auftragsvolumens an die Künstlersozialkasse abführen. Die Prüfung der Abgabepflicht erfolge spätestens alle 4 Jahre mit den Lohn- und Gehaltsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung. +++