
Im Untersuchungsausschuss zur Entlassung der früheren Staatssekretärin Messari-Becker griff Rechtsexperte Professor Masuch Wirtschaftsminister Mansoori (SPD) scharf an. Der Minister habe seine Fürsorgepflicht verletzt, so Masuch. Die parteilose Staatssekretärin kann sich wegen ihrer Verschwiegenheitspflicht nicht öffentlich gegen die Vorwürfe verteidigen. Sie steht unter Anschuldigungen, doch ihre Möglichkeiten zur Darstellung bleiben eingeschränkt, erklärte der Sachverständige. Professor Masuch, Experte für öffentliches Recht, betonte: „Die Unschuldsvermutung gilt immer noch.“
Die Obfrau der SPD-Landtagsfraktion Lisa Gnadl äußerte sich nach der Befragung: „Professor Masuch sprach bereits über die Versetzung der früheren Staatssekretärin in den Ruhestand. Er stützte sich dabei auf ungesicherte Annahmen. Er brachte heute keine neuen Erkenntnisse. Seine Einschätzung vor dem Ausschuss blieb spekulativ. Bei der Fürsorgepflicht unterschied er nicht zwischen Laufbahnbeamten und politischen Beamten. Er wich mehrfach Fragen aus, die über seine früheren Interviews hinausgingen. Wir hörten eine persönliche Darstellung ohne Relevanz, die der juristischen Mehrheitsmeinung widerspricht. Die frühere Staatssekretärin scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Das Gericht sah keine Verletzung der Fürsorgepflicht – dieser Beschluss ist rechtskräftig.“
Die Befragung löste unterschiedliche Reaktionen aus. FDP-Obmann Oliver Stirböck nannte es einen „Totalverriss“ für den Minister. Der Plan der Regierung, die Untersuchung gegen Messari-Becker zu richten, scheiterte bereits. Die Grünen kritisierten ebenfalls scharf. Obfrau Kaya Kinkel sagte: „Die öffentliche Bloßstellung einer verdienten Fachfrau ist eines Ministers unwürdig.“ Mansooris „selbstherrliches Vorgehen“ passe nicht in eine moderne Verwaltung. Auch die AfD zeigte Kritik. Ihr Obmann Klaus Gagel sagte: „Dieser Einschätzung schließen wir uns nach den Argumenten an.“
Die Diskussion über die Entlassung der Staatssekretärin sorgt weiterhin für politische Debatten. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob das Vorgehen des Ministers rechtlich und ethisch vertretbar war. +++
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