Main-Kinzig-Kreis stellt amtliche Bekanntmachungen auf digitale Veröffentlichung um

Homepage wird zum „Verkündigungsorgan“

Der Main-Kinzig-Kreis wird seine amtlichen Bekanntmachungen künftig überwiegend digital veröffentlichen. Der Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Damit entfällt die bisherige Verpflichtung, Bekanntmachungen in Tageszeitungen abzudrucken – künftig geschieht dies nur noch in gesetzlich vorgeschriebenen Ausnahmefällen.

Die rechtlichen Voraussetzungen für diesen Schritt wurden bereits 2011 durch das Land Hessen mit der Erweiterung der Bekanntmachungsverordnung geschaffen (§5a HKO). Seitdem haben zahlreiche Kommunen ihre Homepages als offizielle Verkündigungsorgane definiert. Mit dem jüngst vom hessischen Landtag verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit kommunaler Vertretungskörperschaften wurden zusätzliche bürokratische Hürden für die digitale Veröffentlichung abgebaut.

Angesichts der gestiegenen Internetnutzung – im Jahr 2020 verfügten bereits 91 Prozent der Haushalte über einen Internetzugang – sieht der Kreis in der Online-Veröffentlichung eine moderne und effiziente Form der Bürgerinformation. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann die Bekanntmachungen weiterhin in Papierform einsehen: Ein entsprechender Ordner liegt im Bürgerportal des Main-Kinzig-Forums aus. Auf Wunsch wird auch eine Kopie gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt.

Die digitalen Veröffentlichungen müssen laut neuer Vorgaben zentral, dauerhaft und leicht auffindbar sein. Der Main-Kinzig-Kreis stellt dies über mehrere Wege sicher: Neben dem bekannten Zugang über die Menüleiste unter dem Punkt „Aktuelles“ gibt es einen zusätzlichen „Schnelleinstieg“ auf der Startseite. Außerdem wurde die Kurzadresse bekanntmachungen.mkk.de eingerichtet, die direkt zur entsprechenden Seite führt. +++


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