Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat im Zusammenhang mit dem Dieselskandal an die Automobilindustrie appelliert, auch nach Ablauf des Jahres 2017 auf Fristen bei der Verjährung von Rückrufaktionen im Interesse der Kunden zu verzichten. "Dies ist für die Verbraucher insbesondere wichtig, wenn die Rückrufaktion nicht bis zum Jahresende abgeschlossen werden kann oder noch nicht abschließend geklärt ist, ob neben den Nachbesserungsansprüchen weitere Ansprüche der Kunden bestehen", sagte Maas dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Kanzleramt und Unionspolitikern warf er vor, sich im Streit um die Musterfeststellungsklage zur besseren Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der Kunden Diskussionen verweigert zu haben. "Dass jetzt - kurz vor der Wahl - fachliche Einwände erhoben werden, ist einfach unglaubwürdig", meinte Maas mit Blick auf seinen gescheiterten Gesetzesvorschlag. Man brauche aber ein Instrument, mit dem Kunden sich gegen große Konzerne gemeinsam zur Wehr setzen könnten, ohne ein großes Kostenrisiko einzugehen. Die Musterfeststellungsklage würde auch besser vor der Verjährung von Ansprüchen schützen. +++
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