Lübcke-Prozess: Hauptangeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

† Dr. Walter Lübcke

Im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist der Hauptangeklagte Stephan E. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das geht aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor, welches am Donnerstagvormittag verkündet wurde. Demnach wurde zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das Gericht folgte mit dem Urteil im Kern der Forderung der Bundesanwaltschaft. Der Mitangeklagte Markus H. wurde unterdessen wegen illegalen Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden. Als Hintergrund gilt ein rechtsextremistisches Motiv - sowohl Stephan E. als auch Markus H. waren Teil der rechten Szene. E. soll die Tat durchgeführt haben - er hatte sie während des Prozesses gestanden.

Zustimmung für Urteil im Lübcke-Prozess

Das Urteil im Prozess um die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist parteiübergreifend auf Zustimmung gestoßen. Das Urteil mache Mut und sei für alle Mahnung zugleich: "Wir lassen uns unser Land von Rechtsterroristen und geistigen Brandstiftern nicht kaputt machen", ließ sich CDU-Chef Armin Laschet zitieren. Das Urteil habe - bei allem Schmerz, der nicht vergehen könne – etwas Tröstliches: "Unser Rechtsstaat begegnet den Feinden der Demokratie mit Konsequenz, um uns zu schützen." Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) schrieb unterdessen bei Twitter, dass die Tat einmal mehr gezeigt habe, wohin Hass und Hetze führten. "Wir haben rechten Terror in unserem Land. Es ist richtig, dass wir den Kampf gegen rechts mit 1,1 Milliarden Euro stärken", so der SPD-Kanzlerkandidat. Auch die FDP begrüßte die Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts gegen den Lübcke-Attentäter Stephan E. "Das Urteil im Fall Lübcke hätte in seiner Härte kaum deutlicher ausfallen können", sagte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae der "Rheinischen Post". Es zeige, dass der Rechtsstaat in der Lage sei, bei rechtem Terror konsequent durchzugreifen. "Diese Null-Toleranz-Linie braucht es auf allen Ebenen", so Thomae. Linken-Chef Bernd Riexinger schrieb bei Twitter, dass Mordanschläge scharf verfolgt werden müssten. Sie dürften nie wieder Mittel der Politik werden. "Die harte Strafe gegen den Mörder von Walter Lübcke begrüße ich daher ausdrücklich", so Riexinger. Die Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic schrieb unterdessen, dass es gut sei, dass der Prozess mit einem klaren Urteil zu Ende gehe. Was aufzuklären bleibe, sei die Frage nach rechten Netzwerken und Verbindungen zum NSU. "Auch die Lehren für unsere Sicherheitsarchitektur sind noch längst nicht gezogen", so die Grünen-Politikerin.

Claus (CDU): „Mörder wurde zur Rechenschaft gezogen“

„Die Ermordung unseres CDU-Parteifreundes und Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke ist mehr als eineinhalb Jahre nach der Tat für uns ein abscheuliches Verbrechen, das uns weiterhin traurig, tief betroffen und fassungslos macht. Die Ermittlungsbehörden der Polizei und die Justiz haben viel getan, um die Tat schnellstmöglich aufzuklären. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat heute den Hauptangeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass auch eine anschließende Sicherheitsverwahrung erfolgt. Wir sind zutiefst dankbar, ihn in unseren Reihen gehabt zu haben und sind seinem - unserem - Demokratieverständnis verpflichtet. Umso unverständlicher ist, dass es genau seine vorbildlichen Tugenden waren, die ihm menschenverachtende Anfeindungen und puren Hass entgegenbrachten. Walter Lübcke wurde zum Feindbild von Rechtsradikalen, aus deren Reihen er hinterrücks und kaltblütig ermordet wurde. Der Prozess hat dabei geholfen, diese fürchterliche Tat und seine Hintergründe aufzuklären. Dr. Walter Lübcke wurde wegen seiner demokratischen Überzeugung Opfer von Rechtsextremen – eine Zäsur für unser Land. Der Täter wird mit diesem Urteil für seine Tat von historischer Dimension zur Rechenschaft gezogen. Wir sind in Gedanken stark verbunden mit der Familie von Dr. Lübcke und können nur erahnen, wie schwer die Tage der Gerichtsverhandlungen für sie waren, in der sie als Nebenkläger aufgetreten sind. Sie wissen, die CDU-Familie ist auch in diesen harten Stunden weiter fest an ihrer Seite“, erklärte die Vorsitzende der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Ines Claus.

Rudolph (SPD): „Mit dem Urteil endet die strafrechtliche Aufarbeitung"

Günter Rudolph, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, sagte zum Urteil: „Mit dem Urteil endet die strafrechtliche Aufarbeitung des Mordes an Dr. Walter Lübcke. Aber die politische Aufarbeitung im Untersuchungsausschuss des Landtags steht erst am Anfang. Denn das Strafverfahren gegen Stephan Ernst war nicht geeignet, ein Gesamtbild der rechten Szene in Nordhessen und darüber hinaus zu zeigen. Und der Gerichtssaal war auch nicht der Ort, um zu durchleuchten, welche Handlungen und welche Unterlassungen den Umgang hessischer Sicherheitsbehörden mit dem einschlägig vorbestraften Gewalttäter Ernst bestimmt haben. Das ist die Aufgabe des Untersuchungsausschusses, den der Hessische Landtag eingesetzt hat. Damit dieser seine Arbeit endlich aufnehmen kann, erwarte ich die unverzügliche Überstellung der Gerichtsakten, die das OLG dem Parlament bisher nicht überlassen wollte. Die Arbeit des Ausschusses ist deswegen so wichtig, weil der Verdacht eines Staatsversagens nicht erst im Raum steht, seit der Anwalt der Familie Lübcke ihn im Prozess gegen Stephan Ernst öffentlich ausgesprochen hat.
Stephan Ernst ist nun der einzige, der für den Mord verurteilt wurde, aber er ist kein Einzeltäter. Der Prozess hat gezeigt, dass es ein rechtsextremes Netzwerk in Nordhessen und darüber hinaus gibt. Zu diesem Netzwerk gehört zweifellos der Mitangeklagte Markus H.. Auch wenn das Gericht am Ende zu der Auffassung kam, dass ihm keine Mittäterschaft oder Beihilfe zum Mord an Dr. Walter Lübcke nachzuweisen sei, bleibt er ein Gefährder, dem die Sicherheitsbehörden dauerhaft erhöhte Aufmerksamkeit widmen müssen."

Müller (FDP): Stephan E. wird für abscheuliche Tat zur Rechenschaft gezogen

„Mit dem Urteil ist klar, dass Stephan E. für den abscheulichen Mord an Dr. Walter Lübcke zur Rechenschaft gezogen wird“, sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Stefan Müller, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt Stephan E. zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. „Stephan E. hat einen politischen Mord begangen und den Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke für dessen politische Überzeugung und dessen Engagement für Flüchtlinge getötet. Das heute verkündete Urteil hat Signalwirkung: Es wurde ein Zeichen gesetzt gegen Rechtsextremismus und für Menschen, die sich für Flüchtlinge einsetzen.“ In Bezug auf den Mitangeklagten Markus H., der wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, erklärt Müller: „Es ist klar, dass die Sicherheitsbehörden den als Gefährder eingestuften Markus H. weiter intensiv beobachten müssen. Es darf nicht mehr passieren, dass solche Gefährder fälschlicherweise aus dem Blickfeld der Polizei beziehungsweise des Verfassungsschutzes geraten.“ Müller ergänzt: „Stephan E. kommt aus einem rechtsextremistischen Umfeld, ohne dessen Unterstützung solche Taten wie der Mord an Walter Lübcke nicht möglich sind. Wo im Strafprozess eine Aufklärung nicht mehr möglich war, muss nun der Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke prüfen, wo die Abläufe und Strukturen im Bereich der Sicherheitsbehörden verbessert werden müssen.“ Ebenso gelte es, weiter entschlossen gegen Rechtsextremismus vorzugehen. „Der Mordfall Lübcke hat gezeigt, dass aus Worten Taten werden können.“

Gremmels (SPD): „Jetzt nicht zurücklehnen"

Der SPD-Bezirksvorsitzende Timon Gremmels MdB: „Gut, dass der Mörder von Walter Lübcke heute zu Lebenslanger Haft verurteilt wurde. Nach der juristischen Aufarbeitung der Tat muss die politische Aufarbeitung mit Hochdruck weitergehen. Jetzt gilt es, die rechtsextremistischen Strukturen in Nordhessen, die - wie die Kandidatur des Neonazis Christian Wenzel auf der AfD-Liste im Landkreis Kassel zeigt - weit in die AfD hineinragen, offenzulegen und zu zerschlagen.“

Walter Lübcke war ein lebensbejahender Mensch, ein Brückenbauer, der die Interessen der Bürger in Nord- und Osthessen und weit darüber hinaus mit großer Empathie vertreten hat. Er war zehn Jahre lang Mitglied der CDU im Hessischen Landtag. Ebenfalls war ein engagierter Wahlkreisabgeordneter, immer bodenständig und mit seiner Heimat fest verwurzelt. Als Kasseler Regierungspräsident setzte er sich für eine demokratische Gesellschaft ein und zeigte humanitäre Größe in schwierigen Zeiten. Es war sein christliches Menschenbild, das ihn immer wieder an der Seite der Schwachen in unserer Gesellschaft stehen ließ. Und es war sein Demokratieverständnis, das ihn immer wieder klare Worte für die Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft finden ließ. +++


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