Loveparade-Prozess: FDP will bessere juristische Verfahrensoptionen

Strafprozesse effektiver, zügiger und praxistauglicher gestalten

Nach der Kritik der Angehörigen von Todesopfern der Duisburger Loveparade 2010 an der Einstellung des Prozesses gegen sieben von zehn Angeklagten fordert die FDP bessere Möglichkeiten zur Bewältigung solcher Verfahren. „Gerade bei exponierten, komplexen Sachverhalten muss der Rechtsstaat seine Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen“, sagte der Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“. Wenn er nicht in der Lage sei, „auch in Mammutverfahren die strafrechtliche Verantwortung zu klären, verlieren die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in den Rechtsstaat“, so Thomae weiter.

Man müsse daher Strafprozesse effektiver, zügiger und praxistauglicher gestalten. Im Ausland sei man da weiter. Als Beispiel nannte Thomae die juristische Bewältigung des Terroranschlags vom 11. März 2004 mit fast 200 Toten und mehreren Hundert Verletzten in Madrid. Das Verfahren mit 28 Angeklag ten sei 2007 nach achteinhalb Monaten mit den Urteilen abgeschlossen worden. Der FDP-Politiker schlägt vor, in Großprozessen die Bildung von Nebenkläger-Gruppen zu ermöglichen, wenn diese gleichgerichtete Interessen hätten. „Dann wären die Opfer und ihre Interessen im Strafprozess immer noch ausreichend repräsentiert, aber die Zahl der Beteiligten in Großverfahren erheblich reduziert“, sagte Thomae.

Er warnte davor, nach dem ernüchternden Ergebnis des Duisburger Loveparade-Prozesses der Versuchung nachzugeben, die Rechte von Angeklagten und ihrer Verteidigung einzuschränken. „Wer als Einzelner der geballten Staatsgewalt gegenübersteht, braucht eine effektive Verteidigung“, so der Vizechef der FDP-Bundestagsfraktion. +++