Lorz begrüßt Einführung der Aktivrente

Von Wissen und der Erfahrung dieser Fachkräfte profitieren

Professor Dr. R. Alexander Lorz

Das Bundeskabinett hat die Einführung der sogenannten Aktivrente beschlossen. Ab dem 1. Januar 2026 sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das reguläre Rentenalter erreicht haben, bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Voraussetzung ist, dass sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Die steuerliche Entlastung soll direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden.

Hessens Finanzminister Alexander Lorz begrüßte den Kabinettsbeschluss und betonte die Bedeutung der Aktivrente für Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Gesellschaft. Die Regelung biete älteren Beschäftigten einen Anreiz, auch über das Rentenalter hinaus tätig zu bleiben, und ermögliche Unternehmen, vom Wissen und der Erfahrung dieser Fachkräfte weiter zu profitieren. „Die Aktivrente ist ein Gewinn für alle“, so Lorz. Sie trage dazu bei, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und zugleich die Wirtschaft zu stärken.

Darüber hinaus leiste die Aktivrente auch einen Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeite, zahle weiterhin Rentenbeiträge, die vom Arbeitgeber geleistet werden. Dadurch werde das Rentensystem finanziell gestützt, was langfristig auch jüngeren Generationen zugutekomme.

Lorz wies jedoch darauf hin, dass die Aktivrente allein die Herausforderungen der Alterssicherung nicht lösen könne. Neben der gesetzlichen Rente müsse auch die private Altersvorsorge gestärkt werden. In diesem Zusammenhang erinnerte er an den Vorschlag der hessischen Landesregierung zur sogenannten Deutschland-Rente, der bereits 2018 in den Bundesrat eingebracht wurde.

Die Deutschland-Rente sieht die Einrichtung eines staatlich beaufsichtigten, aber privatwirtschaftlich geführten Fonds vor, der als Standardprodukt eine einfache, kostengünstige und renditestarke Möglichkeit zur privaten Altersvorsorge bieten soll. Ziel ist es, mehr Menschen zum Sparen für das Alter zu motivieren und gleichzeitig Transparenz sowie Vertrauen in die private Vorsorge zu schaffen. Bürgerinnen und Bürger sollen automatisch in das System einbezogen werden, es sei denn, sie entscheiden sich aktiv dagegen. Wie bisher sollen staatliche Zulagen oder steuerliche Vorteile den Aufbau der zusätzlichen Altersvorsorge unterstützen.

Mit der Aktivrente und der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge will die Bundesregierung nach eigenen Angaben einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur langfristigen Stabilität des Rentensystems leisten. +++

Kommentar dazu
Der neue steuerfreie Rentenfreibetrag von 2.000 Euro wird oft als teure Belastung für den Staat dargestellt. Doch diese Sicht ist mir zu einseitig. Wenn Rentner mehr Geld behalten dürfen, steigt ihre Kaufkraft – und das kurbelt den Konsum an. Jeder zusätzliche Euro, der in Geschäfte, Gastronomie oder Dienstleistungen fließt, bringt über Mehrwertsteuer, Lohnsteuern und Sozialabgaben Einnahmen zurück in die Staatskasse.

Der Preis dafür ist laut IW hoch: Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) entgehen dem Staat rund 900 Millionen Euro an Steuereinnahmen. Andere Schätzungen gehen sogar von bis zu 1,4 Milliarden Euro an Mindereinnahmen (ohne Selbstständige) aus. Doch diese Rechnung ist eine klassische Milchmädchenrechnung – sie betrachtet nur die fehlenden Steuern, nicht aber die zusätzlichen Einnahmen durch höhere Kaufkraft und stärkere Nachfrage. Und mal ehrlich: Wenn Rentner in diesem Alter nicht mehr arbeiten, hat der Staat diese Steuern nicht.

Der Freibetrag ist daher nicht nur soziale Gerechtigkeit für ältere Menschen mit kleinen Renten, sondern auch ein Beitrag zur Stärkung der Binnenwirtschaft. Statt nur die Folgekosten zu betonen, sollte man den gesamtwirtschaftlichen Nutzen sehen: Mehr Kaufkraft stabilisiert Wirtschaft und Staat zugleich. +++ nh


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