Linnemann will Heizkosten-Obergrenze für Hartz-IV-Bezieher

Verantwortung gegenüber den Millionen Menschen die morgens aufstehen

Carsten Linnemann (CDU)

CDU-Vize Carsten Linnemann fordert in Anbetracht der Energiekrise eine Heizkosten-Obergrenze für Hartz-IV-Empfänger. „Das, was eine Durchschnittsfamilie verbraucht, muss auch für diejenigen Maßstab sein, die vom Staat Geld bekommen“, sagte er der „Bild“. Zur Begründung seines Vorstoßes sagte der CDU-Politiker: „Wir haben auch eine Verantwortung gegenüber den Millionen Menschen die morgens sechs Uhr aufstehen, die noch arbeiten gehen, obwohl am Ende 50 Prozent an Steuern und Beiträgen abgehen. Ohne diese Menschen würde es den Sozialstaat in Deutschland überhaupt nicht geben.“ Mit Blick auf die geplanten Einführung des Bürgergelds wies die SPD unterdessen Kritik von Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer zurück, die Erhöhung der Sätze reduziere für viele den Anreiz zu arbeiten. Martin Rosemann, arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, sagte der „Bild“ dazu: „Die Arbeitgeber haben es in der Hand, mit vernünftigen Löhnen dafür zu sorgen, dass sich Arbeit lohnt.“ Von staatlicher Seite sei mit der Einführung von zwölf Euro Mindestlohn bereits „ein wichtiger Beitrag“ geleistet worden, „damit arbeitende Menschen mehr im Portemonnaie haben“. Rosemann weiter: „Jetzt sind die Arbeitgeber am Zug.“

Städtetag verlangt Nachbesserungen beim Bürgergeld

Der Deutsche Städtetag hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu Nachbesserungen beim neuen Bürgergeld aufgefordert, das an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Die Balance zwischen Fördern und Fordern müsse erhalten werden, sagte Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Der Gesetzentwurf sieht vor, bewährte Rahmenbedingungen auszusetzen“, kritisierte er. „Die Jobcenter müssen für zwei Jahre jegliche Wohnkosten akzeptieren. Das Vermögen spielt für zwei Jahre keine große Rolle. Diese Karenzzeiten von zwei Jahren für Wohnen und Vermögen sind zu lang und müssen verkürzt werden.“ Auch Sanktionen dürften nicht fehlen, die „leicht verständlich“ seien, ganz im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils. „Wir müssen die Menschenunterstützen ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt wahrzunehmen und nicht für lange Zeit abhängig von Sozialleistungen zu werden.“ Der Hauptgeschäftsführer hielt dem Gesetzentwurf zugute, dass es „richtige Weichen“ stelle. „Es unterstützt Menschen, die arbeitslos sind, bei der Integration und Qualifizierung. Weiterbildung und Ausbildung sind jetzt gleichrangig mit einer erfolgreichen Jobvermittlung.“ +++