Linken-Fraktionschefin fürchtet Stigmatisierung von Infizierten

Aus der Unionsfraktion im Bundestag kommt Unterstützung für die Regelung

Die Corona-Verordnung Baden-Württembergs, die seit Dienstag die Weitergabe von Daten über Corona-Infizierte durch das Gesundheitsamt an die Polizei erlaubt, stößt im Bundestag auf scharfe Kritik. „Unter der Vorspiegelung des Gesundheitsschutzes werden hier Grundrechte ausgehebelt“, sagte Amira Mohamed Ali, Vorsitzende der Linke-Fraktion im Bundestag, der „Welt“. „Die Gefahr einer behördlichen Stigmatisierung von Infizierten steigt durch diese polizeiliche Datensammlung an.“

Man brauche eine Stärkung der Grundrechte, auch in der Krise, und keinen „Überwachungsstaat“. Die innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Ute Vogt, kritisierte, dass die Befugnisse auf Ebene einer Verordnung geschaffen werden. „Es bleibt ein Grundrechtseingriff, bei dem besonders sensible Gesundheitsdaten verarbeitet werden – es bleibt ein Eingriff in die Privatsphäre der Menschen.“ Bei solchen Maßnahmen müsse der Gesetzgeber selbst die Abwägung treffen und Kriterien für die Zulässigkeit der Verarbeitung definieren, sagte Vogt. Der Schutz von Polizisten vor einer Corona-Ansteckung sei „natürlich ein wichtiges Ziel“.

Aus der Unionsfraktion im Bundestag kommt Unterstützung für die Regelung. Die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus müsse auch für Polizisten so gering wie möglich gehalten werden, so der innenpolitische Sprecher Mathias Middelberg (CDU). „Es ist daher sinnvoll, wenn die Polizei in klar definierten Einzelfällen bei den Gesundheitsämtern abfragen darf, ob von einer Person eine akute Ansteckungsgefahr ausgeht.“ Die Deutsche Aidshilfe warnt hingegen vor einer Stigmatisierung von Corona-Positiven. „Bei übertragbaren Erkrankungen droht immer die Gefahr, dass infizierte oder ehemals infizierte Menschen als Gefahr gebrandmarkt und zurückgewiesen werden“, sagte die Geschäftsführerin Silke Klumb. Menschen mit HIV werde „oft ein verantwortungsloses Sexleben zugeschrieben“. Bei Corona könne es zum Beispiel der Vorwur f „asozialen“ Verhaltens sein.