LINKE.Offene Liste: Nachmittagsbetreuung aufstocken, Kreiszukunftsfond schaffen

Foto: Symbolisch

Nach eingehender Beratung der zum Haushaltsplan 2021 eingebrachten Anträge der Fraktionen legt die Fraktion DIE LINKE.Offene Liste drei Änderungsanträge zur Behandlung und Verabschiedung in der Kreistagssitzung am Montag (22.02.) im Gemeindezentrum Künzell vor. „Zum Antrag Nr. 8 der CWE-Fraktion, die Bezuschussung der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen mit 100.000 Euro zu fördern, beantragen wir eine Aufstockung auf 800.000 Euro“, so die schulpolitische Sprecherin Pia Hainer.

Weiter führt Hainer dazu aus, dass derzeit im Landkreis 7 verschiedene Modelle zur Nachmittagsbetreuung an Grundschulen mit unterschiedlichsten Öffnungszeiten und Elternbeiträgen bestehen. Alle Modelle sind personell unzureichend ausgestattet und bieten kein ordentlich pädagogisches Bildungskonzept, sondern lediglich eine völlig unzureichende Betreuung. „Diese Betreuungsmodelle müssten unserer Ansicht für die Eltern kostenfrei angeboten werden und können nur eine Übergangsregelung zur einer ordentlich strukturierten und eines pädagogisch ausgestatteten Gesamtkonzeptes einer Ganztagsschule sei“, so Hainer weiter. Die Versäumnisse der Hess. Landesregierung in Sachen Ganztagsschulen für Grundschüler/innen können auch nicht weiter auf die ohnehin schon knappen Finanzen der Kommunen abgewälzt werden. „Hier sollte der Kreis das Land Hessen umgehend in die Pflicht nehmen“, ergänzt Pressesprecher Winfried Möller. „Zu den Anträgen Nr. 46 und 47 der SPD und der CDU / CWE, die Schaffung eines Kreiszukunftsfonds mit 1.Million und die Aufstockung des Kreisausgleichstock um weitere 2 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro betreffend fordern wir, den Kreiszukunftsfonds mit 2 Millionen Euro auszustatten“, so Fraktionsvorsitzender Michael Wahl wörtlich zur Begründung des weiteren Änderungsantrages und betont, „den Inhalt des Antrages tragen wir mit, schlagen aber im ersten Schritt die Ausstattung mit 2 Millionen Euro vor. Dafür soll der Kreisausgleichstock in diesem Jahr wie vorgeschlagen bei 2 Millionen Euro bleiben und nicht erhöht werden. Für das nächste Jahr sollte geprüft werden, ob es sinnvoller wäre, den finanziellen Ausgleich für die insbesondere finanzschwachen Kommunen komplett über den Kreiszukunftsfonds zu gestalten“.

„Zum Antrag Nr.3 der FD-Fraktion, die Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe „Altenhilfe“ betreffend, müssen wir etwas weiter ausholen, um unseren Ergänzungsantrag zu begründen“, so Vorsitzender Wahl und Pressesprecher Möller unisono und fahren fort, dass sie der festen Überzeugung sind, dass eine Rekommunalisierung der ehemaligen kreiseigenen Pflegeeinrichtung gerade im Hinblick auf den Umgang und die Betreuung am Beginn und während der seit einen Jahr vorherrschenden COVID 19-Pandemie in den Alten- und Pflegheimen weniger Probleme aufgeworfen hätten. „Unserer Meinung nach wäre den älteren Bürgerinnen und Bürgern und ihren Angehörigen insgesamt viel Leid und Entbehrungen erspart geblieben, wenn in den Einrichtungen von vornherein mehr Personal vorhanden gewesen wäre. Die schlechte Bezahlung des Pflegepersonals spielt hierbei eine maßgebliche Rolle. Eine tarifliche Entlohnung nach TVöD wäre wieder ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sind sich Wahl und Möller einig. Deshalb schlagen wir vor, ernsthaft eine Rekommunalisierung zu prüfen. Ferner soll auch die Möglichkeiten zur Schaffung von kommunalen ortsnahen Beratungs-, Betreuungs- und Pflegeangeboten und Einrichtungen ins Auge gefasst werden“, fahren Wahl und Möller fort. „Die Vision des Älterwerdens in Würde teilen wir. Allerdings hat die Pandemie einmal mehr gezeigt, dass die Weichenstellungen in der Vergangenheit dem nicht gerecht wurden. Insbesondere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen nicht nach Gewinnmaximierungsinteressen betrieben werden. Das Wohl und die Würde der älteren und pflegebedürftigen Menschen müssen absoluten Vorrang haben. Wir teilen die Zielsetzung, dass eine Betreuung- und Versorgung möglichst lange zu Hause stattfindet. Allerdings sehen wir die Notwendigkeit für ortsnahe Beratungs-, Betreuungs- und Pflegeangebote und Einrichtungen“, heißt es abschließend. +++ pm


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