Linke kritisiert fehlende Kontrollen beim Mindestlohn

Die Zahl der geprüften Betriebe in den vergangenen drei Jahren nur marginal gestiegen

Berlin. Die Linke fordert von der Bundesregierung, die Zahl der Beschäftigten bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zügig um 5.000 zu erhöhen. Die Fraktion wolle ihre Forderungen am Donnerstag im Bundestag einbringen, berichten die Magazine „RTL Aktuell“ und das „RTL Nachtjournal“ unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage sowie eine Stellungnahme der Linken. Demnach wies das Bundesfinanzministerium in der Antwort darauf hin, dass die FKS „für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung fachlich sowie personell gut aufgestellt“ sei. Sie gehe dabei „risikoorientiert vor und nicht anhand einer festgelegten Prüfungsquote, d. h. es erfolgt eine risikoorientierte Auswahl der zu prüfenden Sachverhalte“.

Susanne Ferschl, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin der Linksfraktion, sagte dazu: „Wenn die Bundesregierung behauptet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sei `personell gut aufgestellt`, ist das nichts weiter als der Code für die Arbeitgeber zum offenen Rechtsbruch. Trotz weniger Kontrollen bleibt die Zahl der Verstöße hoch.“ Die Bundesregierung lasse die betroffenen Beschäftigten im Regen stehen, wenn sie hier nicht endlich reagiere. Wirksame Kontrollen setzten entsprechend viele Kontrolleure voraus. „Die Linke fordert daher, die Zahl der Beschäftigten bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zügig um 5.000 zu erhöhen. Die 1.600 Stellen, die die Bundesregierung bis 2022 vorsieht, erweisen sich schon jetzt als völlig unzureichend“, so Ferschl. Aus der Regierungsantwort geht weiter hervor, dass die Zahl der durch die FKS geprüften Betriebe – gemessen an der Zahl der Betriebe, für die sie insgesamt Kontrollkompetenz hat – mit 2,4 Prozent eher niedrig ist.

Damit ist die Zahl der geprüften Betriebe in den vergangenen drei Jahren nur marginal gestiegen – und gegenüber 2014 sogar gesunken (2016: 1,9 Prozent; 2015: 2 Prozent; 2014: 2,9 Prozent). Die Linke weist dagegen darauf hin, dass eine schärfere Kontrolle besonders geboten sei. Denn laut Antwort der Bundesregierung ist die Zahl der von der FKS eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns – anteilig gemessen an den Arbeitgeberprüfungen – von 1,6 Prozent im Jahr 2015 über 4,1 Prozent 2016 auf 4,8 Prozent 2017 gestiegen. In absoluten Zahlen gemessen haben sich die von der FKS eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns zwischen 2015 und 2017 von 691 auf 2.518 erhöht. Hochgerechnet auf die Gesamtzahl der Betriebe entspräche dies laut Linken rund 105.000 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren 2017. +++