Linke: Ausnahmen von Jugendlichen vom Mindestlohn verfassungswidrig

Berlin. Die Linkspartei hält die Ausnahmen für Jugendliche unter 18 vom Mindestlohn für „pure Willkür“ und für „verfassungswidrig“ – und bezieht sich dabei auf neue Zahlen des Bundesarbeitsministeriums, die Einblick in die Beschäftigungsverhältnisse von unter 18-Jährigen geben. Die Zahlen liegen der „Welt“ vor. Demnach gingen im Juni 2013 rund 70 Prozent der 453.000 Beschäftigten unter 18 Jahren einer geringfügigen oder kurzfristigen Beschäftigung nach. Dabei dürfte es sich in aller Regel um Minijobs neben der Schule oder Ferienjobs handeln. 29 Prozent der 18-Jährigen befanden sich in einer Ausbildung.

Die Linkspartei hält die Gruppe an Auszubildenden für zu klein, als, dass künftig ein massenhafter Exodus in besser bezahlte Aushilfsjobs drohe. „Es gibt die Gruppe von Jugendlichen gar nicht, die davor geschützt werden müsste, einen Ausbildungsplatz zu verweigern“, sagte Jutta Krellmann von der Linkspartei. „Die SPD brauchte nur ein Bauernopfer, um von der CDU/CSU die Zustimmung für den Mindestlohn zu bekommen.“

Knapp 60 Prozent der ausschließlich geringfügig oder kurzfristig Beschäftigten sind in vier Wirtschaftszweigen zu finden: Im Handel, im Gastgewerbe, im Bereich Information und Kommunikation sowie im Verkehr. In allen vier Wirtschaftszweigen sind den Zahlen zufolge deutlich mehr Minijobs und kurzfristig Beschäftigte als Azubis unter 18 Jahren zu finden. „Die Bundesregierung liefert selbst die Belege dafür, dass die Verweigerung des Mindestlohns für Jugendliche unter 18 Jahren pure Willkür und Diskriminierung am Arbeitsmarkt ist“, sagte Krellmann. „Dadurch werden Schüler bestraft, die einen Minijob oder einen Ferienjob haben.“ Dies sei verfassungswidrig. +++ fuldainfo