Lindner fürchtet mehr Hartz-IV-Bezieher

Jobcenter dürfen Vielehen bei Hartz IV nicht mehr anerkennen

Christian Lindner (FDP)
Christian Lindner (FDP)

Berlin. Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner erwartet, dass die Zahl der Hartz-IV-Bezieher in den nächsten Jahren erheblich steigt und warnt vor falschen Signalen an Migranten. Dem Nachrichtenmagazin Focus sagte Lindner: „Die Hartz-IV-Zahlen werden massiv steigen, und das ist eine Folge einer katastrophalen Einwanderungs- und Integrationspolitik. Deshalb darf man die Bezüge nicht wahllos erhöhen oder frei von Sanktion versprechen – erst recht nicht Menschen, die weder integriert sind noch deutsch sprechen.“

Der FDP-Chef mahnte, Hartz IV dürfe keine falschen Anreize setzen. „Junge Männer aus Syrien zum Beispiel müssen wissen: In Deutschland muss man arbeiten“, sagte Lindner gegenüber Focus. „Und es darf nicht der Eindruck entstehen, Hartz IV sei ein Grundeinkommen, das ein Clanmitglied irgendeiner libanesischen Bande in Berlin automatisch überwiesen bekommt.“ Lindner fordert zur besseren Integration der Flüchtlinge ein Maßnahmenbündel. „Am Anfang steht: Die Flüchtlinge brauchen ganz schnell Klarheit darüber, ob sie in Deutschland bleiben können oder nicht“, sagte Lindner gegenüber Focus. Er plädierte außerdem dafür, dass jeder Flüchtling „ganz schnell einen Rechtsstatus vorübergehenden Schutzes bekommen sollte – nach einer Identitätsfeststellung, der dann Fördermaßnahmen wie Sprachkurse auslöst, und eine Arbeitserlaubnis beinhaltet“.

Jobcenter dürfen Vielehen bei Hartz IV nicht mehr anerkennen

Jobcenter dürfen Zweit- und Drittfrauen aus Viel-Ehen bei Bezug von Hartz IV nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft anerkennen. Das gleiche gelte für Kinderehen, berichtet „Bild“ unter Berufung auf eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach wird der Begriff der „Partner“ in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft in der Weisung genauer definiert. So müssen die Mitarbeiter in den Jobcentern jetzt bei Ehen Minderjähriger das genaue Alter beachten. Minderjährige Personen unter 16 Jahren könnten nach deutschem Recht „eine Ehe nicht wirksam eingehen“, zitiert das Blatt aus dem Papier der BA. „Ehen mit einem Partner unter 16 Jahren sind von Beginn an kraft Gesetzes unwirksam.“ Deshalb liege auch nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) „keine Partnerschaft vor“. Personen ab 17 bis 18 Jahren dürften zwar keine Ehe eingehen, sie bleibe aber trotzdem „bis zur rechtskräftigen Aufhebung (…) durch eine richterliche Entscheidung wirksam“. Deshalb müssten die Eheleute in einem solchen Fall als Partner in einem Hartz-IV-Haushalt anerkannt werden. Auch Vielehen dürfen nach der neuen Weisung nicht anerkannt werden, weil „nur eine Person als Partner“ in einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden könne. Das islamische Recht sehe zwar die Möglichkeit von Vielehen mit bis zu vier Ehefrauen vor. Die BA stellt aber klar: „Die `Zweit- oder Drittfrau` bildet im SGB II regelmäßig keine Bedarfsgemeinschaft mit dem `Ehegatten`“. Auch eine Anerkennung als eheähnliche Lebensgemeinschaft scheide aus, weil das Gesetz nur eine solche Partnerschaft zulasse. Finanzielle Nachteile müssen die Betroffenen aber trotzdem nicht befürchten. Nach Angaben der BA wird eine nicht als „Partnerin“ anerkannte Zweit-, Dritt- oder Viert-Frau dann als eigenständige Bedarfsgemeinschaft geführt. +++