Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat den Klimaaktivisten der Letzten Generation vorgeworfen, mit ihren Protesten dem Klimaschutz zu schaden. „Letztlich schadet die Letzte Generation mit ihrem Vorgehen ihrem Anliegen“, sagte Buschmann dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Die ‚Letzte Generation‘ hat überzogene, aggressive Vorstellungen von der Durchsetzung ihrer Ziele. Mit Straftaten wirbt man nicht für Klimaschutz. In Deutschland werden Sie kaum einen Demokraten finden, der sagt, dass er oder sie sich mit dieser Bewegung identifizieren würde.“
Buschmann verteidigte die Gerichtsurteile gegen Klimaaktivisten. „Wir leben in einem Rechtsstaat. Da gelten die gleichen Regeln für alle. Wenn wir akzeptieren würden, dass sich ein Teil der Gesellschaft unter Berufung auf ein höheres Ziel nicht an das Recht gebunden fühlt, würden das sicher immer mehr Gruppen für sich in Anspruch nehmen. Was jetzt die Klimakleber tun, probieren dann möglicherweise als Nächstes die Reichsbürger oder radikale Abtreibungsgegner.“ Freiheitsstrafen könnten dabei seiner Ansicht nach ein angemessenes Mittel sein. Der Justizminister zog dabei eine Parallele zu Straßenprotesten aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. „Vor 100 Jahren, in den 1920er- und 1930er-Jahren, gab es in Berlin straßenschlachtartige Zustände, weil sich Menschen am linken und rechten politischen Rand selbst ermächtigt fühlten, sich über die Rechtsordnung zu stellen und die eigenen Vorstellungen mit der Faust durchzusetzen.“ Das dürfe sich nicht wiederholen, so Buschmann.
Lauterbach warnt Klimaaktivisten vor Blockade von Rettungswegen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ davor gewarnt, mit ihren Protesten Menschenleben zu gefährden. „Es ist absolut unverantwortlich, wenn durch Straßenblockaden Rettungskräfte und Krankentransporte behindert werden“, sagte der SPD-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Klimaprotest darf nicht dazu führen, dass Menschenleben gefährdet werden. Rettungswege müssen frei bleiben.“ Die Polizei müsse hier mit aller Konsequenz durchgreifen. Lauterbach warnte die Aktivistengruppe zudem davor, mit ihren Aktionen die gesamte Klimaschutzbewegung zu diskreditieren. Er teile zwar die Ziele der Klimaaktivisten, so der Minister. „Die Protestform der Klimaaktivisten der Letzten Generation schadet jedoch der Klimabewegung.“ Straßenblockaden seien nicht akzeptabel, sondern gesetzeswidrig und kontraproduktiv. „Damit vergraulen die Aktivisten am Ende nur wohlwollende Unterstützer, die die Bewegung dringend benötigt“, warnte Lauterbach. „Und gleichzeitig schmälern sie damit den Effekt, den Fridays for Future gehabt hat.“ Im Oktober 2022 war eine Diskussion über die Aktionen der „Letzten Generation“ entbrannt, nachdem eine Radfahrerin von einem Betonmischer tödlich verletzt und nicht rechtzeitig von einem Rettungswagen erreicht worden war. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte zu dem Fall zuletzt festgestellt, dass die Klimaaktivisten eine Rettung der Frau nicht verhindert haben.
Richterbund gegen schärfere Gesetze wegen Klimaprotesten
Der Deutsche Richterbund sieht auch angesichts der neuen Blockaden keine Notwendigkeit für schärfere Gesetze gegen Klimaschutz-Aktivisten. „Schärfere Strafgesetze braucht die Justiz nicht, um auf Rechtsverstöße im Zuge von Klima-Protesten klar und deutlich reagieren zu können“, sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Verbandes, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Die bestehenden Gesetze geben den Gerichten ausreichend Spielräume, um etwa Fälle von Nötigung, Sachbeschädigung oder Eingriffe in den Straßenverkehr jeweils tat- und schuldangemessen zu bestrafen“, so Rebehn mit Blick auf die Blockade-Welle der „Letzten Generation“ in Berlin. Der Richterbund stellt sich damit gegen wiederkehrende Rufe nach einer Ausweitung der rechtlichen Möglichkeiten gegen die Aktionen der „Letzten Generation“. „Jeder darf im freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat öffentlich und streitbar für seine Anliegen eintreten, solange er sich dabei an die Regeln des Rechtsstaats hält.“ Zugleich appellierte Bundesgeschäftsführer Rebehn an die Aktivisten: „Die Meinungs- und die Versammlungsfreiheit enden dort, wo das Strafrecht beginnt.“ Wer bei seinen Protestaktionen Straftaten begehe, der müsse sich dafür vor der Justiz verantworten. „Auch ein guter Zweck wie der Klimaschutz heiligt selbstverständlich nicht jedes Mittel.“ +++
