Lebensmittelversorgung: In Hessen ist Nachtanlieferungen möglich

Appell für einheitliche Regelungen beim Einkauf

Um den hohen Bedarf zu decken, können Lebensmittel nun auch nachts angeliefert werden, das teilte das Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit. Umweltministerin Priska Hinz richtet sich mit einem Appell an die Kommunen, Supermärkte nicht mit unnötigen Auflagen zu belasten.

„Seit Beginn der Corona-Pandemie gibt es eine erhöhte Nachfrage nach Grundnahrungsmitteln sowie einzelnen Hygieneartikeln. So kann es passieren, dass bei Produkten, die plötzlich sehr stark nachgefragt werden, die Regale leer sind. Ich kann Ihnen aber versichern, dass alles dafür getan wird, die Lücken immer wieder zu füllen. Die Hersteller produzieren. Die Lager der Handelsketten sind gut gefüllt. Die Logistik tut ihr Bestes. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel arbeiten täglich unter Hochdruck. Wir können ihnen dafür nicht genug danken. Um die Versorgung der Bevölkerung weiterhin sicherzustellen, sind viele Groß- und Einzelhandelsunternehmen dazu übergegangen, die Märkte mehrmals am Tag anzuliefern. Um diese Unternehmen zu unterstützen, ermöglichen wir jetzt auch die Anlieferung in der Nacht. Bisher war dies aus Lärmschutzgründen verboten“, erklärte Priska Hinz. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. April 2020 und kann bei Bedarf verlängert werden. Sie betrifft insbesondere die Anlieferung von Märkten in Wohngebieten. Damit das Verhalten der eingesetzten Spediteure und Fahrer die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr als unvermeidbar stört, sind z.B. unnötige Unterhaltungen im Freien oder das Laufenlassen der Fahrzeugmotoren während der Entladung, weiterhin zu vermeiden.

Appell an Kommunen: Einheitliche Regelungen beim Einkaufen

„Die Situation im Einzelhandel ist momentan eine besondere Herausforderung: Neben der Versorgung der Bevölkerung müssen nun viele neue Regelungen umgesetzt werden, um die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Hinzu kommt die Furcht vor Ansteckung von Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Mancherorts kommt es zu Konflikten aufgrund leerer Regale. Manche Kommunen versuchen deshalb mit eigenen Regeln für Ordnung in Supermärkten zu sorgen. Dies hat jedoch zu einem Flickenteppich an Auflagen geführt, die teilweise nicht umsetzbar und zum Teil auch unnötig sind“, erklärte Ministerin Hinz. „Beispielsweise wurde verfügt, regelmäßig Flächen in den Supermärkten zu desinfizieren. Dies ist aus Gründen des Infektionsschutzes jedoch nicht notwendig, da gründliches Händewaschen nach dem Einkauf völlig ausreichend ist. Stattdessen entzieht es wichtige Desinfektionsmittelreserven dort, wo sie dringend gebraucht werden: In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und auch in der Lebensmittelproduktion.“ „Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts sowie ein weitergehendes Eckpunktepapier des Lebensmittelverbands sind als Richtschnur für den Schutz von Personal und Kunden sowie das Funktionieren der Lebensmittelkette und die Bekämpfung von sogenannten Hamsterkäufen heranzuziehen. Ich bitte alle Kommunen sich einheitlich an diesen Richtlinien zu orientieren und den Einzelhandel nicht mit weiteren Auflagen zu belasten“, ergänzte Ministerin Hinz. +++