Lebenslang wegen Mordes: Landgericht Fulda stellt besondere Schwere der Schuld fest

Nach der tödlichen Messerattacke auf seine frühere Lebensgefährtin ist ein 27 Jahre alter Mann vom Landgericht Fulda wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafkammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Regel nahezu ausgeschlossen.

Der Mann hatte sich nach Überzeugung des Gerichts im Mai dieses Jahres an den Arbeitsplatz seiner Ex-Partnerin begeben und die 23-Jährige dort getötet. Die Frau arbeitete als Servicekraft in einer Spielothek in Fulda. Mit dem Angeklagten hatte sie zwei gemeinsame, noch kleine Kinder. Der Täter wurde unmittelbar nach der Tat am Tatort festgenommen.

Nach den Feststellungen des Gerichts suchte der Angeklagte die Spielothek auf, um mit der Frau zu sprechen. Er forderte sie wiederholt auf, zu ihm zurückzukehren, und versuchte, sie von ihrer Arbeit abzuhalten. Diese Tätigkeit bezeichnete er nach Angaben aus dem Verfahren als nicht ehrenhaft. Als die Frau sich weigerte, zog der Mann ein Messer und stach mehr als 40-mal auf sie ein. Die Verletzungen betrafen unter anderem den Hals- und Oberkörperbereich. Die 23-Jährige starb noch am Tatort an den Folgen der schweren Verletzungen und des massiven Blutverlustes.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als Mord aus niedrigen Beweggründen und aus Heimtücke bewertet und eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt. Auch die Nebenklage schloss sich dieser Forderung an. Die Verteidigung hatte dagegen auf Totschlag plädiert und eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten geltend gemacht.

Das Gericht folgte der Argumentation der Anklage. In der Urteilsbegründung stellte die Kammer insbesondere auf die besondere Brutalität der Tat ab sowie darauf, dass der Angeklagte seiner früheren Partnerin das Recht auf ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben abgesprochen habe. Als Mordmerkmale sah das Gericht niedrige Beweggründe wie Eifersucht und ausgeprägtes Besitzdenken sowie Heimtücke als erfüllt an.

Der Fall hatte über die Region hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt. Nach der Tat war es in Fulda zu Trauerbekundungen und einer Mahnwache gekommen. Die beiden Kinder des Opfers verloren durch die Tat ihre Mutter. Zudem wurde im Prozess deutlich, dass auch Augenzeugen durch das Geschehen erheblich belastet wurden. +++


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