Die LANGGROUP, einer der führenden deutschen Anbieter für Werkstattausrüstung, Schweißtechnik, Arbeitsschutz und Reinigung, hat eine umfassende Neuaufstellung ihres Geschäfts eingeleitet. Ziel ist es, drei Tochterunternehmen zu einem neuen Händler- und Dienstleister zu vereinen, um Kunden künftig ein erweitertes und verbessertes Angebot machen zu können. Zur zügigen Umsetzung dieser Neustrukturierung hat die Unternehmensgruppe für die betroffenen Gesellschaften sogenannte Schutzschirmverfahren eingeleitet.
Von den Schutzschirmverfahren betroffen sind die Gesellschaften Iwetec GmbH, Technolit GmbH und Lang Service GmbH (LSG). Iwetec und Technolit sind seit vielen Jahrzehnten als Werkstattausrüster für verschiedene mittelständische Schlüsselbranchen tätig, die Lang Service GmbH fungiert als zentrale Verwaltungsgesellschaft der Firmengruppe. Der Geschäftsbetrieb aller Gruppenunternehmen läuft nach Angaben der LANGGROUP während der gesamten Sanierungsphase uneingeschränkt weiter. Bestellungen werden weiterhin wie gewohnt bearbeitet und pünktlich ausgeliefert.
Das neu entstehende Unternehmen soll den Kunden ein erweitertes Produktportfolio sowie zusätzliche Dienstleistungen anbieten. Vorgesehen sind unter anderem Service-, Prüf- und Beratungsleistungen. Darüber hinaus soll der technische Service ausgebaut werden, da Kunden künftig vom gebündelten Know-how aller beteiligten Gesellschaften profitieren sollen. Parallel dazu hat die LANGGROUP damit begonnen, alternative internationale Einkaufsquellen zu erschließen, um ihren Kunden künftig attraktivere Konditionen anbieten zu können.
Bei einer Restrukturierung im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens verbleibt die unternehmerische Verantwortung bei der Geschäftsführung. Die Unternehmen werden dabei in Eigenverwaltung saniert und setzen die notwendigen Maßnahmen zur Neuaufstellung selbst um. Ein Schutzschirmverfahren wird nur solchen Unternehmen bewilligt, die nicht zahlungsunfähig sind. Nach Angaben der LANGGROUP sind alle drei betroffenen Gesellschaften weiterhin zahlungsfähig und auch während des Schutzschirmverfahrens in der Lage, ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen.
Zugleich stehen im Schutzschirmverfahren zahlreiche bewährte und kurzfristig umsetzbare Instrumente zur Verfügung, die eine zügige Neuaufstellung ermöglichen sollen. Geplant ist, den Restrukturierungsprozess bereits Mitte des kommenden Jahres abzuschließen. Zur Unterstützung der Neuaufstellung hat die Gesellschafterfamilie Lang angekündigt, frisches Kapital bereitzustellen. Welche konkreten Maßnahmen umgesetzt werden, soll im Laufe des Verfahrens im Rahmen eines Sanierungsplans gemeinsam mit den Beteiligten erarbeitet werden.
Die Geschäftsführerin der LANGGROUP informierte am Mittag die rund 930 Beschäftigten der drei betroffenen Unternehmen über die Einleitung der Schutzschirmverfahren. Bei der Technolit GmbH sind 410 Arbeitnehmer beschäftigt, bei der Iwetec GmbH 214 und bei der Lang Service GmbH 312. Die Löhne und Gehälter der Beschäftigten sind in der Anfangsphase des Verfahrens durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert. Für die weiteren deutschen Tochterunternehmen der LANGGROUP, die Hotrega GmbH, die Reinigungsmittel sowie Kleb- und Dichtstoffe herstellt, und die Wilpeg GmbH im Bereich Online-Handel, sind keine Schutzschirmverfahren vorgesehen. Beide Gesellschaften gelten nach Unternehmensangaben als wirtschaftlich solide und gesund.
Ein Schutzschirmverfahren bedarf der Zustimmung eines Gerichts. Das Amtsgericht Fulda hat den entsprechenden Anträgen bereits stattgegeben. „Die Gerichte erlauben dies nur in Fällen, in denen Unternehmen frühzeitig handeln und ausreichend Handlungsspielraum für eine Lösung besteht“, erklärte Florian Dausend vom Frankfurter Büro der Sanierungsberatung Wellensiek. Diese Voraussetzungen seien bei den drei LANGGROUP-Unternehmen gegeben. Dausend und sein Kollege Friedrich Birnbreier werden die Geschäftsführung während des Sanierungsprozesses als Generalbevollmächtigte unterstützen. Zum Beraterteam gehört zudem der Wellensiek-Seniorpartner Alfred Hagebusch.
Im Unterschied zu einem Regelinsolvenzverfahren bestellt das zuständige Gericht im Schutzschirmverfahren keinen Insolvenzverwalter. Stattdessen wird ein sogenannter Sachwalter eingesetzt, der das Verfahren im Interesse der Gläubiger überwacht. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Prof. Dr. Lucas F. Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing bestellt. Er bezeichnete das Schutzschirmverfahren als das erfolgreichste Sanierungsinstrument des deutschen Sanierungsrechts und verwies auf die aus seiner Sicht guten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Neuaufstellung der drei LANGGROUP-Unternehmen. +++

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