Pirna. Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat für das Wochenende alle öffentlichen Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel im gesamten Stadtgebiet von Heidenau untersagt. Das Verbote gilt von Freitag, 14 Uhr bis Montagmorgen 6 Uhr. Anlass sei das Vorliegen eines „polizeilichen Notstandes“, teilte die Behörde mit. Die zur Verfügung stehenden Polizeikräfte seien derzeit nicht in der Lage, der prognostizierten Lageentwicklung gerecht zu werden. Demzufolge sei es nicht ausgeschlossen, dass es bei einem Aufeinandertreffen der verschiedenen Lager zu gewalttätigen Auseinandersetzungen komme. Leben und Gesundheit von Teilnehmern öffentlicher Versammlungen, Unbeteiligter aber von Polizei- und Ordnungskräften könne sonst nicht garantiert werden. Angesichts der zurückliegenden Konfrontationen von Asylgegnern und befürwortern vor Erstaufnahmeeinrichtungen wie auch des gegenwärtigen Demonstrationsgeschehens vor der Erstaufnahmeeinrichtung am vergangenen Wochenende in Heidenau sah das Landratsamt nach eigenen Angaben „keine andere Möglichkeit als die Verfügung eines Versammlungsverbots für das Stadtgebiet Heidenau“. +++ fuldainfo
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1 Kommentar
Hier wird das VERFASSUNGSMÄSSIGES GRUNDRECHT der Deutschen außer Kraft gesetzt! Mit diesem Grundrecht sollen zu Recht nicht Gewalt gegen Flüchtlinge und rassistische Parolen geschützt werden. aber es gibt auch anderen, legalen Protest gegen diese Art von Flüchtlingspolitik. Und der ist durch Art. 5 GG geschützt. Dass die Behörden immer häufiger von Art. 8, Absatz 2, des GG Gebrauch machen, der die Demonstration unter freiem Himmel verbieten kann, ist mehr als bedenklich! Während in den USA ein Donald Trump ganz offen, auch im TV, seine Abneigung gegen Migranten äußern darf, ohne mit solchen Tricks behindert oder strafrechtlich belangt zu werden, verwenden die Behörden in D das Gesetz offenbar, um missliebige Meinungen mundtot zu machen! Auch das sollte uns zu denken geben! Unsere Rechte werden immer mehr eingeschränkt, damit der politische Wahnsinn dieser Art von Asylpolitik sich weiter ausbreiten kann.
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Hier wird das VERFASSUNGSMÄSSIGES GRUNDRECHT der Deutschen außer Kraft gesetzt! Mit diesem Grundrecht sollen zu Recht nicht Gewalt gegen Flüchtlinge und rassistische Parolen geschützt werden. aber es gibt auch anderen, legalen Protest gegen diese Art von Flüchtlingspolitik. Und der ist durch Art. 5 GG geschützt. Dass die Behörden immer häufiger von Art. 8, Absatz 2, des GG Gebrauch machen, der die Demonstration unter freiem Himmel verbieten kann, ist mehr als bedenklich! Während in den USA ein Donald Trump ganz offen, auch im TV, seine Abneigung gegen Migranten äußern darf, ohne mit solchen Tricks behindert oder strafrechtlich belangt zu werden, verwenden die Behörden in D das Gesetz offenbar, um missliebige Meinungen mundtot zu machen! Auch das sollte uns zu denken geben! Unsere Rechte werden immer mehr eingeschränkt, damit der politische Wahnsinn dieser Art von Asylpolitik sich weiter ausbreiten kann.