Landrat Woide zum Flüchtlingsgipfel – Alter Wein in neuen Schläuchen

Die finanzielle Unterstützung der Kommunen ist selbstverständlich begrüßenswert

Landrat Bernd Woide

Landrat Bernd Woide hat sich in einem Statement zum Flüchtlingsgipfel geäußert. „Im Grunde lassen sich die Ergebnisse des Flüchtlingsgipfels zwischen Bund und Ländern aus meiner Sicht knapp zusammenfassen: Das Ergebnis geht zwar in die richtige Richtung – ist aber kaum mehr als alter Wein in neuen Schläuchen“, so der Fuldaer Landrat.

„Diskussionen über die Kostenverantwortung bei der Flüchtlingsunterbringung oder die Flüchtlingsverteilung innerhalb Deutschlands treffen nicht den Kern des Problems: Es bedarf einer Begrenzung des Flüchtlingszuzugs innerhalb Europas und der Bundesrepublik. Die finanzielle Unterstützung der Kommunen ist selbstverständlich begrüßenswert. Aber: Mehr Geld des Bundes löst nicht das Problem, sondern verschiebt lediglich den Problemdruck. Was die Kommunen wirklich und dringend brauchen, sind einheitliche europäische Asyl- und Aufnahmeregeln. Die Bundesregierung und die EU sind gemeinsam in der Pflicht, gleiche Standards bei der Aufnahme, der Verteilung und bei den Sozialleistungen der Geflüchteten zu definieren.

Unabdingbar ist eine fundamentale Veränderung der deutschen Migrationspolitik. Wir müssen endlich zur Kenntnis nehmen, dass Menschen nicht nur aus politischen oder kriegerischen Gründen ihr Land verlassen, um zu uns zu kommen, sondern schlichtweg auch aus Armut. Diese Notsituation ist menschlich zwar nachzuvollziehen, jedoch kein anerkannter Grund für eine Asylgewährung.
Wir müssen dahin kommen, nur die Menschen in Deutschland aufzunehmen und auf die Kommunen zu verteilen, die eine realistische Bleibeperspektiven haben. Es ergibt keinen Sinn und schafft große Probleme, Menschen erst in Deutschland aufzunehmen, dann langwierige Anerkennungs- und Gerichtsverfahren mit ablehnendem Ergebnis zu durchlaufen um anschließend aufwendige und häufig erfolglose Rückführungen oder Abschiebungen gegen den Willen der Betroffenen und deren Herkunftsländern durchzuführen.

Um das zu verhindern, ist es unumgänglich, dass Antragstellung und Bearbeitung bei der Asylgewährung schon im Ausland oder zumindest an der Grenze stattfinden. Eine Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen darf erst nach einer positiven Entscheidung über das Bleiberecht in Deutschland erfolgen. Entscheidend ist, dass wir immer auch im Blick haben müssen, dass es nicht nur um Flüchtlinge und Migranten geht, sondern auch und gerade um die Akzeptanz der Migrationspolitik in unserer Bevölkerung. Die Kommunen müssen nicht nur die Unterbringung der Geflüchteten bewältigen. Dazu kommen auch Kinderbetreuung, Schule, Gesundheitsversorgung, soziale, Sprach- und Arbeitsmarktintegration. Das alles wird umso schwieriger, je mehr Menschen in kurzer Zeit zu uns kommen.“ +++