Landrat Görig: Landratswahl mit der Bundestagswahl zusammenzulegen

Görig: „Ich trete wieder an.“

Manfred Görig (SPD)

Lauterbach. Landrat Manfred Görig (SPD) geht davon aus, dass am Tag der Bundestagwahl – Sonntag, 24. September – auch die Landratswahl stattfinden wird. Voraussetzung: der Kreistag stimmt in seiner Sitzung am 30. März 2017 dieser Zusammenlegung zu. Zur Landratswahl selbst erklärt Manfred Görig: „Ich trete wieder an.“ Der Nominierungs-Parteitag der Vogelsberger SPD sei für den 25. März 2017 vorgesehen. Motto des Parteitags: „Vogelsberg weiter aufwärts“.

Landrat Görig, dessen Amtszeit vom 10. Juni 2012 bis 9. Juni 2018 reicht, hält es aus zwei Gründen für vernünftig, Wahlen zusammenzulegen. Erstens werde der Verwaltungsaufwand durch Synergieeffekte erheblich gesenkt und Geld des Steuerzahlers eingespart. Wichtiger sei jedoch, mit einer Zusammenlegung die Wahlbeteiligung zu steigern. „Demokratie lebt davon, dass möglichst alle Wahlberechtigten zur Wahl gehen“, sagt Görig. Nach vorliegenden Informationen wollen – aus den gleichen Gründen – auch die Städte Ulrichstein und Herbstein den Tag der Bürgermeisterwahl auf den 24. September legen. Vermutlich kommen noch Schotten und Mücke hinzu.

Der Tag für die Durchführung der Direktwahl des Landrats wird nach § 42 Satz 2 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom Kreistag bestimmt. Dieser hat bei der Festlegung des Wahltermins die Rahmenbedingungen des § 38 Absatz 3 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) zu beachten. Nach Satz 1 dieser Bestimmung ist die Wahl des Landrats frühestens sechs und spätestens drei Monate vor Freiwerden der Stelle durchzuführen (Regelzeitraum). Die HKO sieht in ihrem § 38 Abs. 3 Satz 2 aber für den Fall einer sog. Wahlbündelung, also einer gemeinsamen Durchführung einer Direktwahl mit einer anderen Wahl oder Abstimmung, einen „3-monatigen Ausdehnungszeitraum“ vor. Dieser erlaubt es, für die Landratswahl auch einen früheren Termin – bis zu insgesamt neun Monate vor Ablauf der Amtszeit (das wäre der 10. September 2017) – festzulegen. Hiermit sollen genau die beschriebenen Effekte (Verwaltungsaufwand sparen/Wahlbeteiligung erhöhen) erreicht werden.

Sofern der Kreistag von dieser Regelung Gebrauch macht und als Datum für die Landratswahl den Tag der Bundestagswahl – also den 24. September 2017 – bestimmt, liegt eine turnusmäßige Wahl unter Ausnutzung eines gesetzlich vorgesehenen Zeitkorridors vor. Überdies sei das Vorhaben, die Termine Bundestagwahl und Landratswahl zusammenzufassen, auch Bestandteil des Koalitionsvertrages von CDU und SPD (Mai 2016), erläutert Landrat Görig. Dort heißt es: „Die Koalitionspartner vereinbaren, dass die nächste Landratswahl zusammen mit der Bundestagswahl 2017 durchgeführt wird, wenn der Wahltermin am 10. September 2017 (frühester Termin nach § 38 Absatz 3 Satz 2 HKO) oder später stattfindet.“ +++ (pm)