Landkreistag für Abschiebungen aus EU-Asylzentren

Grünen-Europaabgeordneter hält EU-Asylpläne für grundgesetzwidrig

Der deutsche Landkreistag plädiert für die Einrichtung von sogenannten „Asylzentren“ an den EU-Außengrenzen und eine schnelle Abschiebung von dort abgelehnten Asylbewerben. Es sei richtig, Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen für bestimmte Personengruppen einzuführen und entsprechende Zentren zu errichten, sagte der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Für Asylsuchende, bei denen voraussichtlich eine geringe Chance auf Anerkennung bestehe, müsse das Asylverfahren während ihrer Unterbringung in diesen Transitzentren durchgeführt werden. „Asylsuchende, deren Antrag abgelehnt wird, müssen unmittelbar zurückgeführt werden“, verlangte Sager. Anerkannte Asylsuchende und diejenigen, deren Anträge dort nicht abschließend bearbeitet werden können, sollten dagegen nach „einem fairen Schlüssel“ gleichmäßig auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Es gehe nun um eine allseitige Akzeptanz dieses Mechanismus` in Europa, so Sager. „Wir sollten nichts unversucht lassen, unsere europäischen Partner zu Kompromissen bei der Unterbringung zu bewegen.“ Deutschland habe 2022 über eine Millionen Ukrainer aufgenommen; das entspreche einem Viertel aller ukrainischen Flüchtlinge. Zudem habe Deutschland im vergangenen Jahr knapp 250.000 weitere Flüchtlinge vor allem aus Syrien, Afghanistan, der Türkei und zuletzt zunehmend aus Georgien aufgenommen. In den ersten vier Monaten dieses Jahres wurden laut Sager in Deutschland gut 100.000 Asylanträge gestellt – 78 Prozent mehr als im vergleichbaren Vorjahreszeitraum.

Grünen-Europaabgeordneter hält EU-Asylpläne für grundgesetzwidrig

Der Europaabgeordnete Erik Marquardt (Grüne) hält die Pläne der EU für eine gemeinsame europäische Asylpolitik für grundgesetzwidrig. „Es ist richtig, dass über eine neue europäische Asylpolitik verhandelt wird“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Aber man darf die Menschenrechte dabei nicht schleifen.“ So sei die Möglichkeit, Menschen zurückzuführen, bevor ein Gericht über ihre Anträge entschieden hat, menschenrechtlich äußerst fragwürdig, erklärte Marquardt. „Fragwürdig ist auch, Drittstaaten als sicher anzusehen, wenn sie tatsächlich nur teilweise sicher sind. Beides wäre ein starker Eingriff in das Asylrecht und vom Grundgesetz und EU-Grundrechten nicht mehr gedeckt.“ Marquardt kritisierte zudem, dass man das Ziel durch schlechtere Bedingungen an den Außengrenzen gar nicht erreiche. „Es wäre dann eher mit mehr irregulärer Migration nach Zentraleuropa zu rechnen“, sagte er. Dennoch dürfe man jetzt nicht aufgeben, sondern solle über schrittweise Veränderungen reden. „Die Lage muss sich bessern, und wir sollten keine Ganz-oder-gar-nicht-Politik zulassen.“ +++