
Der Landkreis Fulda hat die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge mit Nachdruck vorangetrieben und zählt zu den ersten Gebietskörperschaften in Hessen, die die Ausgabe weitgehend abgeschlossen haben. Insgesamt wurden bereits 500 Karten an leistungsberechtigte Asylbewerber und Flüchtlinge ausgegeben.
Die Bezahlkarte wird nicht nur an neu zugewiesene Personen, sondern auch an bereits hier lebende Geflüchtete ausgegeben. Der Startschuss für die Ausgabe fiel im Januar, sodass die ersten Karten bereits ab dem 1. Februar genutzt werden konnten. „Dank der professionellen Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Zuwanderung verlief die Einführung der Bezahlkarte reibungslos und zügig“, resümiert Landrat Bernd Woide. Bis Ende März soll die Kartenausgabe für die bereits hier lebenden berechtigten Leistungsempfänger abgeschlossen sein. Ab April können somit alle in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Geflüchteten im Landkreis Fulda, die Anspruch auf Leistungen nach § 3 AsylbLG haben, die Bezahlkarte nutzen. Personen, die dem Landkreis Fulda künftig zugewiesen werden und ihre Karte bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten haben, müssen sich zur Aktivierung beim Fachdienst Zuwanderung melden.
Die Bezahlkarte ist eine Debitkarte ohne Kontobindung, auf die die Sozialleistungen monatlich gutgeschrieben werden. Optisch unterscheidet sie sich nicht von einer herkömmlichen Kreditkarte. Sie kann zum Bezahlen an der Kasse sowie zum Abheben von Bargeld in begrenztem Umfang genutzt werden. Zukünftig werden auch Überweisungen und Lastschrifteinzüge innerhalb Deutschlands möglich sein. Die Bargeldabhebung ist auf maximal 50 Euro pro Person und Monat sowie auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket begrenzt. Die Nutzung der Karte ist ausschließlich in Deutschland möglich, um Geldtransfers ins Ausland oder an Schleuser zu verhindern.
Darüber hinaus entlastet die Bezahlkarte langfristig die Verwaltung, da Bargeldauszahlungen durch die Kreiskasse entfallen. Bei illegaler Abwesenheit oder im Falle einer Abschiebung können die Leistungen umgehend gesperrt und Restguthaben zurückgebucht werden. +++
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