Das Gesundheitsamt des Landkreises Fulda wird im Laufe der kommenden Woche die Nachweise der Genesung von Corona an alle entsprechenden Personen unaufgefordert senden. Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen und Negativnachweis: Einige Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden für Geimpfte und Genesene in Deutschland nicht mehr gelten. Ein vollständiger Impfschutz liegt vor, wenn seit der Gabe der letzten Impfdosis mehr als 14 Tage vergangen sind. Zur Nachweisführung sind die Test- oder Impfbescheinigungen gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original vorzulegen. Als genesen gelten Personen, die eine Corona-Infektion überstanden haben. Grundlage ist ein positiver PCR-Labortest, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Einen Nachweis der Genesung wird das Gesundheitsamt des Landkreises Fulda im Laufe der kommenden Woche an alle betreffenden Personen postalisch versenden. Die Bescheinigung wird automatisch verschickt, sie muss nicht angefordert werden. Bis die Bescheinigung versendet ist, können Genesene zudem die Quarantänebescheinigung des Gesundheitsamtes vorlegen, auf der das Datum des PCR-Tests vermerkt ist. +++
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