Die hessische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in den Landtag eingebracht. Das teilte das Sozialministerium am Dienstag mit. Das BFSG tritt am 28. Juni in Kraft und verpflichtet Unternehmen der Privatwirtschaft, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.
Sozialministerin Heike Hofmann betonte, dass mit dem Gesetz die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen oder älteren Menschen gefördert werden soll. Besonderes Augenmerk liege dabei auf digitalen Angeboten wie Online-Shopping oder Banking. Eine länderübergreifende Marktüberwachungsbehörde in Sachsen-Anhalt soll die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren.
Als barrierefrei gilt eine Dienstleistung, wenn sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis und fremde Hilfe nutzbar ist. Der hessische Gesetzentwurf soll die Umsetzung des Bundesgesetzes und der zugrundeliegenden EU-Richtlinie im Land gewährleisten. +++
Sie können unterhalb dieses Artikels einen Kommentar abgeben. Wir freuen uns auf Ihre Meinungsäußerung! - Wir freuen uns auch, wenn Sie diesen Artikel weiterempfehlen!
Hinterlasse jetzt einen Kommentar