Der Bundesrat hat dem Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Die Länderkammer machte am Freitag den Weg für das Paket frei, welches eine niedrigere Gastrosteuer, eine Senkung der Pendlerpauschale und weitere steuerrechtliche Entlastungen vorsieht.
Konkret sinkt mit dem Gesetz der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie, mit Ausnahme des Getränkeausschanks, ab dem 1. Januar 2026 von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent. Insgesamt erwartet die Bundesregierung eine jährliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro für Gastronomiebetriebe und Verbraucher.
Ebenfalls zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer angehoben. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Das Gesetz sieht auch vor, im Vereinsrecht die Haftungsprivilegien für ehrenamtlich Tätige zu erweitern. Ziel ist unter anderem eine rechtliche Absicherung des Ehrenamtes.
Über das Steuerpaket hatte es lange Streit zwischen Bund und Ländern gegeben. Die Länder beklagten vor allem eine einseitige Belastung ihrer Haushalte. Letztendlich verzichteten sie aber auf den Vermittlungsausschuss. +++
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