Länder-Initiative für neue Föderalismusreform

Föderalismus der zwei Geschwindigkeiten

Markus Söder (CSU)

Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wollen eine grundlegende Reform des Föderalismus durchsetzen. Das geht aus einer Beschlussvorlage der drei Länder für die Ministerpräsidentenkonferenz hervor, über welche die RND-Zeitungen berichten. Das Treffen der Länder-Regierungschef beginnt am Donnerstag im oberbayerischen Elmau. „Deutschlands Stärke sind handlungsfähige Bundesländer“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) dem RND.

„Die Devise lautet daher für mich: Mehr föderal statt zentral. Daher braucht es nicht ständig mehr Kompetenzen für Berlin, sondern eine klare Aufgabenverteilung und mehr Rechte für die Länder.“ Es werde für notwendig gehalten, die Mitwirkung der Länder an der Bundesgesetzgebung „auf der Basis eines kooperativen Miteinanders mit den Bundesorganen“ zu stärken, „die Kompetenzen der Länder gegenüber den immer wieder auftretenden Bestrebungen nach weiterer Zentralisierung zu schützen“ sowie „eine faire Finanzverteilung zu erreichen, die ihnen die zur Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben notwendigen eigenen Mittel sichert“, heißt es in der Beschlussvorlage. Die Länder benötigten „substantielle Spielräume“ zur eigenen Gestaltung. In dem Papier sind auch Änderungsvorschläge enthalten, die in Länderkreisen unter dem Stichwort „Föderalismus der zwei Geschwindigkeiten“ diskutiert werden. „Es sollten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Länder zusätzliche Kompetenzen vom Bund erhalten können, wenn sie eine Aufgabe genauso gut oder besser erledigen können“, heißt es in der Vorlage.

Außerdem sollten im Bereich der sogenannten konkurrierenden Gesetzgebung „abschließende Regelungen des Bundes“ so weit wie möglich unterbleiben – und mit Öffnungsklauseln für die Länder verbunden werden. Sie sollen zudem auch Verwaltungskompetenzen vom Bund übernehmen können. Zudem erwarten die Länder zusätzliche Mittel des Bundes. „Der signifikante Aufgabenzuwachs bei den Ländern und Kommunen muss sich in der Steuerverteilung, insbesondere der Umsatzsteuerverteilung, adäquat abbilden“, heißt es in der Vorlage. Angestrebt werde daher eine Einigung mit der Bundesregierung „über die zukünftige Steuerverteilung“. Programmmittel mit „Steuerungs- und Kontrollrechten des Bundes“ müssten abgebaut werden. Die Länder fordern zudem „eine verbindliche verfassungsrechtliche Frist“, innerhalb derer sich der Bundestag mit Initiativen der Länder abschließend befassen muss. Die Regierungen von Bayern und Nordrhein-Westfalen hatten bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung im Frühjahr bereits auf Forderungen für eine Stärkung der Länder gegenüber dem Bund verständigt. +++