Die Gesundheitsminister der Bundesländer kritisieren die Impfstoff-Verteilung der Bundesregierung und pochen auf Veränderungen. Das geht aus einem Beschluss-Entwurf zur Gesundheitsministerkonferenz hervor, über die das Portal „Business Insider“ berichtet. Am Vormittag tagen die Länder-Minister mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Laut dem Papier fordern die Länder „den Bund zu mehr Transparenz hinsichtlich der Fragen auf, wie viel Impfstoffe der Firmen Biontech/Pfizer, Moderna, Astrazeneca und Johnson & Johnson der niedergelassenen Ärzteschaft über den pharmazeutischen Großhandel zur Verfügung gestellt werden und wie viele Impfungen im Bereich der Niedergelassenen jeweils erfolgen“.
Auch der zweite Punkt des Entwurfes richtet sich gegen den Bund und damit gegen den zuständigen Minister Spahn: Die Länder verlangen, „die von der niedergelassenen Ärzteschaft in einzelnen Ländern nicht abgerufenen Impfstoffdosen an diejenigen Länder zu verteil en, denen der Impfstoff nach Bevölkerungsschlüssel zusteht“. Die Vergabe des Impfstoffes an die Bundesländer erfolgt nach einem Bevölkerungsschlüssel. Der Impfstoff für die Ärzte wird an den Pharmagroßhandel geliefert. Von dort sollen die Dosen dann an die Praxen weitergegeben werden. Aber genau da gibt es offenbar enorme Probleme.
In dem Papier heißt es: „Der Präsentation PEI Covid-19 Länderreport
lässt sich entnehmen, dass sich in KW 19 ein Lagerbestand an 292 tsd. Impfdosen Astrazeneca aufgebaut hat.“ Im Klartext: Fast 300.000 Dosen wurden in der 19. Kalenderwoche in den Arztpraxen nicht verimpft, blieben in den Lagern des Großhandels liegen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Astrazeneca. Offenbar rufen die Ärzte ihre Kontingente zu diesem Impfstoff – im Gegensatz zu Biontech – nicht ab. Die Länder-Minister fordern nun, dass diese Dosen sofort an die Impfzentren in den jeweiligen Bundesländern gehen. Es sei nicht akzeptabel, dass Impfstoffkontingente zulasten der Bevölkerung in einzelnen Bundesländern „nach dem Windhund-Prinzip“ an Ärzte in anderen Ländern verteilt werden, heißt es zur Begründung in dem Beschluss-Entwurf. +++
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