
Die Stadt Frankfurt hat beschlossen, den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Jugendliche zu verbieten. Ziel ist es, den steigenden Konsum unter jungen Menschen einzudämmen. Die Stadtverordneten stimmten am Donnerstag einer entsprechenden Verordnung zu. Erwachsene dürfen Lachgas weiterhin erwerben.
Frankfurt orientiert sich dabei am sogenannten „Hamburger Modell“, das ähnliche Regelungen vorsieht. Lachgas – chemisch Distickstoffmonoxid (N₂O) – wird eigentlich in der Lebensmittelindustrie als Treibgas, etwa für Sprühsahne, verwendet und dient in der Medizin als Narkosemittel. In letzter Zeit wird es jedoch vermehrt als Partydroge genutzt, insbesondere von Jugendlichen, um eine kurzzeitige Rauschwirkung zu erzielen. Fachleute warnen vor gesundheitlichen Risiken, die oft unterschätzt werden.
Auch in Fulda wird diskutiert. Die Fuldaer Grünen fordern ein entschlossenes Vorgehen und sehen die Stadt in der Verantwortung. Dr. Ralf Schneider, Mitglied der Grünen-Fraktion, erklärt: „Lachgas ist kein harmloser Partyspaß – wir brauchen wirksame Maßnahmen zum Schutz junger Menschen.“ Aylin Hunold, ebenfalls von den Grünen und Mitglied im Jugendhilfeausschuss, betont: „Jugendschutz ist kein parteipolitisches Spielfeld. Wir sollten gemeinsam dafür sorgen, dass der riskante Konsum von Lachgas in Fulda eingedämmt wird.“
Die Grünen gehen davon aus, dass auch die CDU im Stadtparlament einem entsprechenden Antrag zustimmen könnte. Eine Beratung im Stadtparlament steht demnächst an. Ziel sei es, den Schutz junger Menschen zu verbessern, hieß es gegenüber fuldainfo.de.
Die CDU-Fraktion zeigte sich gegenüber fuldainfo bisher zurückhaltender. Zwar betont sie, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen hohe Priorität habe, doch sehe man derzeit keine rechtliche Grundlage für ein Verkaufsverbot. Aus Sicht des Rechts- und Ordnungsamts liegen aktuell keine örtlichen Besonderheiten vor, die ein solches Verbot rechtfertigen würden. Außerdem müsse ein Eingriff in Freiheitsrechte besonders gut begründet sein. +++
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