Künzell bucht auch im März keine Kindergartenbeiträge ab

Kritik am Land

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell hat in seiner Sitzung am 15.02.2021 über alle Parteigrenzen hinweg einstimmig beschlossen, die Kindergartenbeiträge für die gemeindlichen Einrichtungen auch im Monat März (Abbuchung per 15. des Monats) nicht einzuziehen bzw. abzubuchen. Obwohl der Kindergartenbetrieb ab 22.02.2021 wieder relativ normal unter Pandemiebedingungen erfolgen soll, gibt es dafür einen entscheidenden Grund. Die Eltern haben für den fast ganz ausgefallenen Betreuungsmonat Januar in der Gemeinde Künzell komplett gezahlt und bis jetzt noch keine Erstattung dafür erhalten.

Leider hat das Land Hessen es allerdings auch bis heute nicht geschafft, eine Aussage über den Verteilschlüssel für die im letzten Jahr versprochenen Landesgelder von 40 Mio. für 2020 und jeweils 11 Millionen für Januar und Februar 2021 zu treffen und dementsprechend ist die genaue Höhe der Erstattungsbeträge den Gemeinden nicht bekannt. Daher sah sich der Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell in der heutigen Sitzung nicht in der Lage, der zuständigen Gemeindevertretung einen qualifizierten Vorschlag über den Umgang mit den Kostenbeiträgen Januar und Februar 2021 zu unterbreiten. Man will den Eltern kein Geld des Landes vorenthalten, aber auch nicht den Defizitbetrag im Bereich der Kinderbetreuung noch weiter erhöhen. Des Weiteren soll die Verwaltung nicht mit übermäßigem Verwaltungsaufwand die fraglichen Monate abrechnen müssen. Pauschalere Abrechnungen bis zum Komplettverzicht wären wünschenswert.

Satzungshoheit und Gebührenhoheit hat in der erwarteten Größenordnung der möglichen Erstattungsbeträge jedoch nur die Gemeindevertretung. Vermutlich muss aufgrund der derzeit noch fehlenden Informationen dann erst das neu gewählte Gemeindeparlament in einer seiner ersten Sitzungen vor der Sommerpause über den Umgang mit den ausgesetzten Abbuchungen befinden. Oder es passiert vor der nächsten Gemeindevertretersitzung noch ein Wunder und das Land kann sich endlich mal entscheiden, welche Gemeinde wieviel Erstattungsanteil erhält, damit wir eine feste Rechen- und Entscheidungsgrundlage erhalten. Unglaublich … wir warten weiter, so Zentgraf abschließend. +++ pm