Kühne-Hörmann besuchte Zentrale Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafrecht

Betrug zu Lasten der Krankenkassen und des Gesundheitswesens konsequent verfolgen

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat heute gemeinsam mit der stellvertretenden Generalstaatsanwältin Christina Kreis die im Januar gegründete Zentrale Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafrecht bei der Staatsanwaltschaft Fulda (ZSMS) besucht. Im Rahmen eines gemeinsamen Rundgangs stellte der Leiter der Staatsanwaltschaft Fulda, Dr. Patrick Liesching, die neue Einheit vor. Eva Kühne-Hörmann erläuterte: „Ich freue mich zu hören, dass der Arbeitsbeginn der ZSMS so gut funktioniert hat. Die Wahl der Staatsanwaltschaft Fulda als neuer zentraler Standort für hessische Verfahren im Medizinwirtschaftsstrafrecht mit einem sehr engagierten Behördenleiter und einer ausgesprochen motivierten und leistungsfähigen Belegschaft hat sich bisher bewährt.“

Die ZSMS ist die Nachfolgerin der bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main angesiedelten Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht. Diese wurde auf Veranlassung der Generalstaatsanwaltschaft abgewickelt, nachdem im Sommer 2020 strafrechtliche Vorwürfe gegen den ehemaligen Leiter der Zentralstelle bekannt geworden waren. Die im Herbst 2009 gegründete Frankfurter Zentralstelle war zuständig für Betrugs- und Korruptionsfälle im Gesundheitswesen. Dies betraf vor allem Rezept- und Abrechnungsbetrug zu Lasten der Krankenkassen. „Nur wenige Monate nach Bekanntwerden der schwerwiegenden strafrechtlichen Vorwürfe gegen den ehemaligen Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht konnten sich die inzwischen vier Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und eine Oberstaatsanwältin als Abteilungsleiterin in Fulda mit Tatendrang und Motivation dieser neuen und sehr speziellen Materie widmen. Frau Kreis bin ich sehr dankbar für die zügige Umsetzung der Maßnahme und das große Engagement in dieser Sache. Herrn Dr. Liesching danke ich sehr dafür, dass er nicht gezögert hat, diese schwierige Aufgabe bei der Staatsanwaltschaft Fulda unterzubringen. Ihm und den beteiligten Staatsanwältinnen und Staatsanwälten der Zentralen Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafrecht wünsche ich weiterhin ein glückliches Händchen“, so Eva Kühne-Hörmann.

Betrug zu Lasten der Krankenkassen und des Gesundheitswesens konsequent verfolgen
Christina Kreis hierzu: „Die letzten Monate haben gezeigt, dass die Entscheidung für die Begründung einer zentralen Zuständigkeit in Hessen richtig war. Die Kolleginnen und Kollegen der Zentralen Staatsanwaltschaft für Medizinwirtschaftsstrafrecht haben sich engagiert in die Spezialmaterie eingearbeitet und gewährleisten bereits heute, dass Betrug zu Lasten der Krankenkassen und des Gesundheitswesens konsequent verfolgt wird und die Sachverhalte mit großer Expertise rechtlich gewürdigt werden. Wir sind auf einem guten Weg. Dafür gilt dem Leiter der Staatsanwaltschaft Fulda und den Kolleginnen und Kollegen mein besonderer Dank.“ Dr. Patrick Liesching resümierte: „Die hessenweite Bearbeitung von Medizinwirtschaftsverfahren hat die Staatsanwaltschaft Fulda vor eine große Herausforderung gestellt. Ich glaube aber, dass wir auf einem guten Weg sind, die neuen Aufgaben zu bewältigen. Meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke ich sehr für ihre Bereitschaft, die damit verbundenen Veränderungen mitzutragen. Frau Justizministerin Kühne-Hörmann bin ich dankbar für das Vertrauen, das sie in die Staatsanwaltschaft Fulda gesetzt hat.“ +++ pm