Kreiswerkebeteiligung: Landrat Stolz wirbt für Zustimmung

Die Zeit ist reif, diesen zukunftsweisenden Schritt

Landrat Thorsten Stolz

Landrat Thorsten Stolz wirbt in einer Pressemitteilung vor der anstehenden Kreistagssitzung am kommenden Freitag, 13. September, noch einmal um breite Zustimmung für den geplanten Ankauf zusätzlicher Unternehmensanteile am heimischen Energieversorger Kreiswerke geworben. „Der eingeschlagene Weg ist richtig, denn wir stärken durch diesen Schritt ein kommunales, in der Region fest verwurzeltes Energieversorgungsunternehmen, sichern Arbeits- und Ausbildungsplätze im Main-Kinzig-Kreis und sorgen dafür, dass die Wertschöpfung vor Ort erhalten bleibt und nicht in andere Konzernzentralen abfließt“, fasst Landrat Thorsten Stolz die Zielrichtung zusammen. Dabei betont er auch, dass der eingeschlagene Weg der Rekommunalisierung völlig neue Perspektiven für die Kreiswerke und die hier beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eröffnet.

Wie berichtet, will der Main-Kinzig-Kreis seine Anteile an den Kreiswerken Main-Kinzig ausbauen und im Zuge dessen die Gesellschaftsanteile der RhönEnergie Fulda und der Beteiligungsgesellschaft gemeinsamer Strombezug (BGS) erwerben. Damit wird der Landkreis künftig 75,5 Prozent am heimischen Energieversorger Kreiswerke Main-Kinzig halten. Insgesamt werden in den Ankauf der Geschäftsanteile rund 16,5 Mio. Euro investiert. Angesichts der jüngsten Diskussion um die damit veränderte Besetzung des Aufsichtsrates verweist der Landrat noch einmal auf die gültige Rechtslage. In der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) heißt es dazu: „Eine Gemeinde darf eine Gesellschaft, die auf den Betrieb eines wirtschaftlichen Unternehmens gerichtet ist, nur gründen oder sich daran beteiligen, wenn (. . .) die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan, erhält.“ In der Praxis bedeutet das eine klare eigenständige zahlenmäßige Mehrheit im Aufsichtsrat.

Hintergrund dieser Regelung ist die Vorgabe des Gesetzgebers, dass eine Kommune beim Einsatz von öffentlichen Geldern auch die Kontrolle über die Verwendung ausüben muss. Die Kommunalverfassung (HGO) setzt daher voraus, dass die vom Main-Kinzig-Kreis entsandten Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat zukünftig eine eigene beschlussfähige Mehrheit herbeiführen können. In dem künftigen Kontrollgremium werden neben dem Landrat noch sechs vom Kreisausschuss benannte Personen vertreten sein sowie drei Vertreter des Mitgesellschafters EAM und drei Mitglieder des Betriebsrates. Nach dem derzeit gültigen Gesellschaftsvertrag gehören dem Aufsichtsrat 18 Mitglieder an – davon entfallen nur fünf Mandate auf den Main-Kinzig-Kreis, neun Mitglieder stellen die Beschäftigten, vier kommen von den weiteren Gesellschaftern. Mit Blick auf diese Verteilung wird überdeutlich, dass dem angemessenen Einfluss des Main-Kinzig-Kreises als kommunaler Mehrheitsgesellschafter im derzeitigen Aufsichtsrat nicht Rechnung getragen wird. Dieses Modell widerspricht den gesetzlichen Vorgaben der HGO und muss im Zuge der deutlichen Erweiterung der Gesellschaftsanteile bei den Kreiswerken überarbeitet werden.

In den zurückliegenden Monaten hat der Landrat dazu intensive Verkaufs- und Vertragsverhandlungen zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und der RhönEnergie Fulda sowie der BGS geführt. Für den Erwerb der Anteile der RhönEnergie Fulda (14,5 %) muss ein Kaufpreis in Höhe von 9.790.400 Euro gezahlt werden. Für die Anteile der BGS werden 6.752.000 Euro fällig.
„Die Zeit ist reif, diesen zukunftsweisenden Schritt zu gehen und eine solche Chance wird so schnell nicht wieder kommen. Die bisherigen Gesellschafter an den Kreiswerken sind verkaufsbereit und die finanziellen sowie politischen Rahmenbedingungen für diesen wichtigen Schritt in Richtung Rekommunalisierung passen“, erklärt Landrat Thorsten Stolz. So könne der Landkreis noch auf eine Rücklage aus früheren Gewinnausschüttungen der Kreiswerke und der Beteiligung an der EAM zurückgreifen und fünf Millionen als Eigenkapital einbringen.
„Ich hoffe auf eine breite Mehrheit im Kreistag und baue darauf, dass die Kreistagsabgeordneten den Mehrwert aus diesem Anteilserwerb und die damit verbundenen strategischen Chancen für die Kreiswerke selbst erkennen“, erklärte Thorsten Stolz abschließend. +++